Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat am 27. September 2007 entschieden, dass betroffene Bürger von den zuständigen Behörden verlangen können, dass dort, wo die geltenden Feinstaubgrenzwerte überschritten sind, verhältnismäßige Maßnahmen zur Verringerung der Belastung ergriffen werden. Dies gilt gemäß der Entscheidung des BVerwG auch dort, wo bisher kein Aktionsplan aufgestellt wurde.Viele Städ… weiterlesen