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Umwelt-Rechtsbehelfgesetz

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100. Umweltverband als „Anwalt für die Umwelt“ anerkannt

mehrere A4-Blätter, darauf eine Lupe, zu lesen ist "Umweltbundesamt: anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen"

Mit der Anerkennung der „Naturschutzinitiative e. V.“ am 14.11.2017 hat das UBA die 100. Anerkennung als Umweltvereinigung ausgesprochen. Die auf Grundlage des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes anerkannten Umweltvereinigungen können als „Anwälte für die Umwelt“ vor Gericht auftreten. Sie können gerichtlich überprüfen lassen, ob umweltrelevante Behördenentscheidungen rechtmäßig ergangen sind. weiterlesen

Das Umweltbundesamt

Für Mensch und Umwelt

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