Abfallarten
Abfälle unterschiedlicher Zusammensetzung und Herkunft werden entsprechenden Abfallarten zugeordnet. Im allgemeinen Sprachgebrauch sind dies: Hausmüll, Sperrmüll, Gewerbeabfälle oder Bauabfälle.
Abfälle unterschiedlicher Zusammensetzung und Herkunft werden entsprechenden Abfallarten zugeordnet. Im allgemeinen Sprachgebrauch sind dies: Hausmüll, Sperrmüll, Gewerbeabfälle oder Bauabfälle.
Im abfallwirtschaftlichen Sprachgebrach werden diese gängigen Begriffe zwar ebenfalls benutzt. Abfallwirtschaftlich ist aber eine detaillierte Unterscheidung der verschiedenen Abfallarten erforderlich. Hierfür werden umfangreiche Abfalllisten, Abfallverzeichnisse oder Abfallkataloge verwendet. Diese wurden mit dem Ziel entwickelt, den Anfall, die Sammlung, den Transport und die Entsorgung von Abfällen nachvollziehbar und differenziert dokumentieren zu können. Sie bilden damit eine wesentliche Grundlage für den behördlichen Vollzug des Abfallrechts.
Stoffe oder Gegenstände werden allerdings nicht automatisch zu Abfall, wenn sie einem Abfallschlüssel im jeweiligen Abfallverzeichnis zugeordnet werden können. Hierfür muss die Abfalldefinition gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) erfüllt sein. Es ist somit entscheidend, ob der Besitzer oder die Besitzerin eines Gegenstands oder eines Stoffes sich diesem entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Grundsätzlich ist ein Stoff oder Material als Abfall anzusehen, wenn hierfür eine Behandlung (beispielsweise Sortierung, Kompostierung, chemisch-physikalische Vorbehandlung oder thermische Behandlung) vorgesehen oder erforderlich ist.
Die einzelnen Einträge der Abfalllisten werden im abfallwirtschaftlichen Sprachgebrauch und im Abfallrecht ebenfalls als Abfallarten bezeichnet. Die Einträge auf der jeweiligen Abfallliste sind alphanumerisch (beispielsweise B 1010) oder numerisch (beispielsweise 191212) kodifiziert. Die einzelnen Codes werden als Abfallschlüsselnummern (ASN) oder als Abfallschlüssel bezeichnet.