Ressourcenschutz verfolgt den Schutz der natürlichen Ressourcen für die künftigen Generationen. Zugleich zielt er darauf, die nachteiligen Auswirkungen der Ressourcennutzung auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Dies erfordert rechtliche und ökonomische Rahmenbedingungen, die ressourcenschonende Produktions- und Konsumweisen fördern und Wettbewerbsverzerrungen zugunsten ressourcenintensiver Produktions- und Konsumweisen abbauen. Für die Gestaltung solcher Rahmenbedingungen stehen unterschiedliche Instrumente zur Verfügung.
Mit ordnungsrechtlichen und planungsrechtlichen Instrumenten (Ge- und Verbote, Pläne und Programme) kann das Verhalten in Richtung Ressourcenschutz gesteuert werden. Die (Umwelt-)Rechtsordnung verfolgt das Ziel des Ressourcenschutzes bislang allerdings nicht umfassend, systematisch und konsistent. Um dieses Defizit zu beseitigen, ist neben der Integration des Ressourcenschutzes in die einzelnen Umweltgesetze ein übergreifender, allein dem Schutz der natürlichen Ressourcen gewidmeter Rechtsakt sinnvoll.
Daneben braucht es ökonomische Instrumente, die Anreize setzen, die Ressourceneffizienz zu steigern und den Ressourcenverbrauch zu senken. Dies spart auf betrieblicher Ebene Kosten, erhöht die internationale Wettbewerbsfähigkeit und fördert die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Wichtig ist dabei auch die Förderung von Innovationen, die den Ressourcenverbrauch senken. Außerdem sind umweltschädliche Subventionen abzubauen, die den Ressourcenverbrauch begünstigen.