Der Fachbeirat Bodenuntersuchungen (FBU) ist das Expertengremium nach § 25 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), welches die formalen Voraussetzungen schafft, trotz der rechtlich notwendigen starren Normverweise in der BBodSchV auch neuere Messmethoden und Verfahren rechtssicher anwenden zu können.
Die Mitglieder des Fachbeirates sind ausgewiesene Experten aus Bundes- und Landeseinrichtungen sowie Untersuchungsstellen der vom Vollzug der BBodSchV berührten Wirtschaftsbereiche und der gutachterlichen Praxis. Die Mitglieder des FBU werden durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) berufen.
Der Fachbeirat stellt Erkenntnisse über fortschrittliche Bodenuntersuchungsverfahren und -methoden zusammen, veröffentlicht diese in der „Methodensammlung Feststoffuntersuchung“ (Methosa) und stellt die Gleichwertigkeit von Methoden und Verfahren nach § 25 BBodSchV fest. Mit der Veröffentlichung der Gleichwertigkeit im Bundesanzeiger durch das BMUV können diese rechtssicher im Geltungsbereich der BBodSchV eingesetzt werden. Der FBU gibt außerdem Empfehlungen zur Probenahme, Aufbereitung und Analyse von Bodenproben ab sowie zum Umgang mit der Mess- und Ergebnisunsicherheit.
Der FBU ermöglicht so die Nutzung aktueller, leistungsfähiger Verfahren und trägt dazu bei, Defizite bei Bodenuntersuchungsverfahren aufzuarbeiten und qualitativ hochwertige Untersuchungsergebnisse zu erreichen.
Aufgaben
Der FBU hat vor dem Hintergrund von Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und BBodSchV zahlreiche Aufgaben. Zu den Hauptaufgaben gehört es, Erkenntnisse über die Anwendung von Verfahren und Methoden zusammenzustellen und deren Eignung festzustellen. Weiterhin gibt der FBU Empfehlungen zu Fragestellungen rund um Probenahme, Aufbereitung und Messung von Bodenproben ab.
Die zusammenfassende Beschreibung der Aufgaben lautet im Wortlaut der Regelung in § 25 BBodSchV: „Er (der FBU) hat die Aufgabe, Erkenntnisse über fortschrittliche Verfahren und Methoden, deren praktische Eignung zur Erfüllung der Anforderungen der §§ 10 bis 15 und des Abschnitts 4 gesichert erscheint, sowie über deren Anwendung zusammenzustellen. Zu diesem Zweck kann der Fachbeirat insbesondere
Maßstäbe zur Beurteilung der Gleichwertigkeit und praktischen Eignung von Verfahren und Methoden zur Probenahme, -vorbehandlung, -vorbereitung und -aufarbeitung sowie zur physikalisch-chemischen und chemischen Analyse aufstellen,
die Gleichwertigkeit und praktische Eignung von Verfahren und Methoden zur Probennahme, -vorbehandlung, -vorbereitung und -aufarbeitung sowie zur physikalisch-chemischen und chemischen Analyse allgemein feststellen und
Empfehlungen zur Eignung von Qualitätssicherungsmaßnahmen einschließlich der zulässigen Ergebnisunsicherheit von Verfahren und Methoden im Sinne der Nummern 1 und 2 abgeben.“
Aus Gründen der Rechtssicherheit werden die Untersuchungsmethoden und -verfahren in der BBodSchV mit starren Normverweisen angegeben. Da heißt, die Regelwerke werden explizit inklusive dem Ausgabestand genannt. Um dem fortschreitenden Stand der Technik oder variablen Untersuchungsbedingungen gerecht zu werden, wurde die Verwendung gleichwertiger Methoden und Verfahren in § 24 Absatz 11 BBodSchV für zwei Konstellationen zugelassen:
Der bzw. die AnwenderIn erbringt im Einzelfall den Nachweis der Gleichwertigkeit gegenüber der zuständigen Behörde.
Der FBU stellt die Gleichwertigkeit der Methode im Allgemeinen fest, und diese Feststellung ist durch das BMUV im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Hintergrund
Am 1. März 1999 trat das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) in Kraft, dessen Zweck es ist, die Funktionen der Böden nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen. Als untergesetzliches Regelwerk trat am 17. Juli 1999 die erste Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung in Kraft. Sie regelt die Anforderungen für die Untersuchung und Bewertung von Bodenkontaminationen sowie für Sanierungs- und Beschränkungsmaßnahmen und legt Bodenwerte fest. Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat am 14. Juni 2000 den Fachbeirat Bodenuntersuchungen (FBU) einberufen, um gemäß Anhang 1 BBodSchV vom 17. Juli 1999 ein Gremium einzurichten. Mit der zum 1. August 2023 in Kraft getretenen Novelle der BBodSchV wurde die Rechtsgrundlage für den FBU und seine Aufgaben in den neu geschaffenen § 25 überführt und präzisiert.
Mitglieder und Veröffentlichungen des FBU
Die Arbeiten des FBU werden regelmäßig auf Aktualität überprüft, gegebenenfalls aktualisiert und in der Tabelle mit Inhaltsbeschreibung zusammengestellt. Hinweis: Die Feststellung der Gleichwertigkeit von Methoden und Verfahren nach § 25 BBodSchV wird auf Vorschlag des FBU durch das BMUV im Bundesanzeiger veröffentlicht.
In der Tabelle sind ebenfalls die Mitglieder und ständigen Gäste des FBU benannt.
Bekanntmachung der Gleichwertigkeitsfeststellung des Fachbeirats Bodenuntersuchungen
Veröffentlicht: August 2024 | Dateiformat | PDF | Seiten: 6
Allgemeine Feststellung und Veröffentlichung der gleichwertigen Methoden und Verfahren nach den §§ 24 Absatz 11 und 25 Absatz 1 BBodSchV durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und den FBU. Durch diese Veröffentlichung im Bundesanzeiger können die gelisteten Verfahren rechtssicher im Regelungsbereich der BBodSchV eingesetzt werden. Die Bekanntmachung erfolgte am 24. Juli 2024 durch das BMUV.
Methodensammlung Feststoffuntersuchung Version 3.0 (Methosa 3.0)
Veröffentlicht: Mai 2024 | Dateiformat: PDF | Seitenzahl: 223
Die Methodensammlung Feststoffuntersuchung (Methosa) wird vom FBU gemeinsam mit dem „Forum Abfalluntersuchung“ der Bund-Länder Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) erarbeitet. Die Methosa ist ein umfangreiches Fachkompendium zur Untersuchung von Feststoffen (Böden & Abfällen). Die Harmonisierung von Methoden im Boden- und Abfallrecht stellt dabei einen wichtigen Baustein zur Vermeidung von Doppeluntersuchungen und damit einhergehenden Verzögerungen im Sanierungs- und Bauablauf dar. Die Methosa umfasst Feld- und Labormethoden zur Probenahme, -vorbehandlung, -vorbereitung und Analytik für die Boden- und Verdachtsflächenuntersuchung. Sie unterstützt Behörden, Untersuchungsstellen und Gutachter bei ihrer Arbeit. Die Methosa bildet auch die Basis für die Gleichwertigkeitsfeststellungen des FBU gemäß § 25 BBodSchV.
Veröffentlicht: Mai 2024 | Dateiformat MS-Excel: xlsx
Methodentabelle aus der Methosa 3.0 als Tabellenkalkulation. zur schnellen Recherche und Filterung nach Parametern, Methoden und Verfahren. Diese Datei wird als Recherchetool bereitgestellt. Bei inhaltlichen Fragen sind die Angaben in der Methosa 3.0 (PDF-Datei) maßgeblich.
Eckpunkte zum Umgang mit der Mess- und Ergebnisunsicherheit im Vollzug der BBodSchV
Veröffentlicht: September 2024 | Dateiformat: PDF | Seiten: 43
Ergebnisse von Bodenuntersuchungen sind mit Unsicherheiten behaftet. Die hier formulierten „Eckpunkte zum Umgang mit der Mess- und Ergebnisunsicherheit im Vollzug der BBodSchV“ geben fachliche Empfehlungen, welche Komponenten der Unsicherheit in welcher Form bei Entscheidungsprozessen beim Vorliegen von Messergebnissen im Nahbereich von Beurteilungswerten einbezogen werden können. Ferner werden Hilfestellungen hinsichtlich der der Bewertung der Qualität von Gutachten gegeben.
Angabe der Messunsicherheit bei chemischen Bodenuntersuchungen für den Vollzug der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung analytische Unsicherheit als Komponente der Ergebnisunsicherheit
Veröffentlicht: Mai 2024 | Dateiformat: PDF I Seiten: 13
Die Bestimmung von Stoffgehalten in Böden ist mit Unsicherheiten behaftet. Umso wichtiger ist die Angabe der Unsicherheiten, um sachgerechte Entscheidungen zu treffen. Der FBU gibt praktische Empfehlungen zu Angabe der laboranalytischen Messunsicherheit auf der Grundlage von Ringversuchsergebnissen
Empfehlungen des FBU zum methodischen Vorgehen bei der Bestimmung von niedrigen PFAS-Gehalten in Böden
Veröffentlicht: Mai 2024 | Dateiformat: PDF I Seiten: 11
Aufgrund der chemischen Eigenschaften der Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) sind bei der Probenahme und Bestimmung etliche Besonderheiten zu beachten. Die Empfehlung gibt Behörden und Untersuchungsstellen eine Handreichung bei der Untersuchung niedriger Gehalte in Böden
Leitfaden zur Bewertung der Gleichwertigkeit von unterschiedlichen Messverfahren für anorganische und organische Schadstoffparameter im Rahmen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
Veröffentlicht: März 2008 | Dateiformat: PDF I Seiten: 18
In § 24 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung ist für die Anwendung alternativer Verfahren vorgegeben, dass die Ergebnisse mit den Ergebnissen der in der Verordnung zitierten Verfahren gleichwertig oder vergleichbar sein müssen. Der „Leitfaden zur Bewertung der Gleichwertigkeit von unterschiedlichen Messverfahren für anorganische und organische Schadstoffparameter im Rahmen der BBodSchV“ des FBU stellt hierfür Kriterien dar.
Position des FBU zu Grundsätzen der Bodenprobenahme im bodenschutzrechtlich geregelten Bereich
Veröffentlicht: Dezember 2016 | Dateiformat: PDF I Seiten: 6
Eine große Bedeutung bei der Aussagekraft von Bodenuntersuchungen kommt der Probenahme zu. Gleichzeitig ist die Vorgehensweise bei der Probenahme abhängig von der jeweiligen Fragestellung und den örtlichen Gegebenheiten. Das Positionspapier stellt die Anforderungen an die Probenahme und die notwendigen Regelungen dar.
Messunsicherheit für Verfahren zum Vollzug und zur Weiterentwicklung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
Veröffentlicht: Juli 2015 | Dateiformat: PDF I Seiten: 95
Gutachten zur Vorstellung eines Konzepts zur Beurteilung der Messunsicherheit mittels Konfidenzniveaus und eines Ampelsystem
Ableitung der konzentrationsabhängigen Messunsicherheit bei Bodenelutionsverfahren
Veröffentlicht: Juli 2015 | Dateiformat: PDF I Seiten: 23
Gutachten zur Untersuchung PAK-haltiger Böden mittels Elution nach E DIN 19527 und anschließender Messung der Konzentrationen im Eluat. Komplettiert wird das Gutachten durch eine ausführliche statistische Analyse der Ergebnisse.
Möglichkeiten der Anwendung der Horwitzfunktion zur Ermittlung der Messunsicherheit im Vollzug der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
Veröffentlicht: Mai 2018 | Dateiformat: PDF I Seiten: 19
Gutachten: Im Bereich der Lebensmittelkontrolle hat sich zur Beurteilung von offiziellen Methoden nach LFGB § 64 die Verwendung der Horwitzfunktion in Verbindung mit dem sogenannten HorRat-Wert etabliert. Dieses Gutachten überträgt das Prinzip auf die Bewertung von Bodenproben.
Angabe der Messunsicherheit bei chemischen Bodenuntersuchungen für den Vollzug der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
Veröffentlicht: März 2008 | Dateiformat: PDF I Seiten: 17
Empfehlung des FBU: Die Bestimmung von Stoffgehalten in Böden ist mit Unsicherheiten behaftet. Umso wichtiger ist die Angabe der Unsicherheiten, um sachgerechte Entscheidungen zu treffen. Diese Empfehlung des FBU erläutert einerseits die Hintergründe der Fehlerbetrachtung und gibt andererseits praktische Empfehlungen auf Grundlage von Ringversuchsergebnissen. Eine Überarbeitung dieser Empfehlung ist vom FBU im Mai 2024 veröffentlicht worden
Stellungnahme des FBU zum Einsatz von Verfahren der Vor-Ort-Analytik im Anwendungsbereich der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
Veröffentlicht: Juni 2004 | Dateiformat: PDF I Seiten 7
In den letzten Jahren wurden die Vor-Ort-Analytikverfahren (VOA-Verfahren) für die Untersuchung von kontaminierten Böden zunehmend weiterentwickelt und z.T. auch über den in der BBodSchV explizit vorgesehenen Zweck hinaus eingesetzt. Der FBU hat Veröffentlichungen und Methodenbeschreibungen über VOA-Verfahren geprüft und eine grundsätzliche Stellungnahme erarbeitet. In der Veröffentlichung der Stellungnahme spricht der FBU allgemeine Empfehlungen für die Eignung der Verfahren aus und stellt Voraussetzungen für ihre Anwendung dar.
Leitfaden zur Bewertung der Gleichwertigkeit von unterschiedlichen Messverfahren für anorganische und organische Schadstoffparameter im Rahmen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Steffen Uhlig (2008)
Veröffentlicht: März 2008 | Dateiformat: PDF | Seiten: 18
Der Leitfaden erläutert die Schritte zu einer umfassenden Gleichwertigkeitsprüfung. Der Fokus liegt dabei auf der korrekten Ermittlung der Verfahrenskennwerte und der statistischen Auswertung der Ergebnisse.
Veröffentlicht: 15.06.2021| Dateiformat: PDF I Seiten: 287
Die Methosa 2.0 wurde durch die Methosa 3.0 ersetzt. Wird von Übergangfristen nach § 28 BBodSchV Gebrauch gemacht, können bis zum Ende der respektiven Fristen noch Methoden aus der Methosa 2.0 angewendet werden.
Geschäftsstelle des Fachbeirates für Bodenuntersuchungen (FBU)
Umweltbundesamt
FG II 2.6
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
Tel.: 0340 / 2103 – 4267
Fax: 0340 / 2104 – 4267
E-Mail:fbu[at]uba.de
Dr. Ina Gründer
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim
Abteilung 3 – Zentrale Unterstützungsstelle Abfall, Gentechnik und Gerätesicherheit (ZUS AGG) –
Goslarsche Str. 3, 31134 Hildesheim
Dr. Dieter Hennecke
Fraunhofer-Institut für Molekularbiologie
und angewandte Oekologie - IME
Auf dem Aberg 1
57392 Schmallenberg
Dr. Frank Küchler
Ingenieurtechnischer Verband für Altlastenmanagement und Flächenrecycling e.V. (ITVA)
Leipziger Platz 8
D-10117 Berlin
apl. Prof. Dr. Volker Linnemann
RWTH Aachen University
Institut für Siedlungswasserwirtschaft (ISA)
52056 Aachen
Dienstsitz:
Umweltanalytisches Laboratorium
Krefelder Str. 299
52070 Aachen
Dr. Klaus Liphard
Sachverständiger für Energie und Umwelt
Hülsebergstr. 19
45279 Essen
Dr. Ingo Müller
Referent
SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT UND GEOLOGIE
Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe
Referat 42 | Boden, Altlasten
Halsbrücker Str. 31a | 09599 Freiberg
Postanschrift: Pillnitzer Platz 3 | 01326 Dresden Pillnitz
Dr. Alexander Ruderisch
AGROLAB GmbH
Jenaer Straße 1
84034 Landshut
PD Dr. Steffen Uhlig
quo data
Gesellschaft für Qualitätsmanagement und Statistik mbH
Prellerstraße 14
01309 Dresden
Dr. Andreas Zeddel
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt
und ländliche Räume, Dezernat Altlasten
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Theresa Geßwein
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Am DIN-Platz, Burggrafenstraße 6
10787 Berlin
Dr. Annegret Biegel-Engler
Umweltbundesamt
FGL II 2.6
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
Viktoriya Lukhmanova
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Referat W I 6, Recht des Bodenschutzes und nachsorgender Bodenschutz, Bergrecht
Robert-Schuman-Platz 3,
53175 Bonn
Helge Düker
Leitstelle des Bundes für Boden- und Grundwasserschutz
Niedersächsisches Landesamt für Bau und Liegenschaften (NLBL)
Waterloostraße 4, 30169 Hannover
Dr. Kathlin Schweitzer
Humboldt-Universität zu Berlin
Albrecht Daniel Thaer-Institut für Agrar- und Gartenbauwissenschaften
Albrecht-Thaer-Weg 2, 14195 Berlin
„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des UBA und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit.
Umweltbundesamt
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