Workshop: Die Umsetzung der Stockholm-Konvention in Deutschland
Am 23./24.11.2017 fand in Koblenz in den Räumen der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) ein Workshop zur Umsetzung des Stockholmer Übereinkommens in Deutschland statt.
Am 23./24.11.2017 fand in Koblenz in den Räumen der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) ein Workshop zur Umsetzung des Stockholmer Übereinkommens in Deutschland statt.
Ziel des Stockholmer Übereinkommens und der POP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe) ist die Beseitigung bzw. deutliche Reduzierung persistenter organischer Schadstoffe (POPs) in den anthropogenen Stoffkreisläufen und in der Umwelt. Neu in das Übereinkommen aufgenommene Stoffe stellen neue Herausforderungen an die praktische Umsetzung sowie die Datenerhebung und die Erfüllung der Berichtspflichten nach der Stockholm-Konvention und der POP-Verordnung dar.
Wie geht es weiter mit HBCD, PBDE, PFOS und Co? Was können wir aus der bisherigen Praxis lernen? Diesem Thema widmete sich der im Rahmen eines UBA-Projektes organisierte Workshop. Die Veranstaltung soll dazu beitragen, eine wirksam vernetzte Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern zu erreichen, um die künftigen Anforderungen gemeinsam zu meistern. Die Einladung richtete sich vor allem an Behördenvertreter/innen aus Bund und Ländern, die sich im Rahmen der Überwachung von Anlagen, Produkten und Abfällen sowie des Umweltmonitorings mit dem Thema POPs befassen.