Heptachlor (CAS Nummer 76-44-8) gehört zu den ersten zwölf POP, die 2001 in Anlage A (Eliminierung) des Stockholm Übereinkommens aufgenommen wurden.
Das Insektizid wurde zur Bekämpfung von Baumwollinsekten, Heuschrecken, andere Ernteschädlinge und Malaria-übertragende Stechmücken eingesetzt.