Selbst der Problemstoff Nitrat, der im Grundwasser an manchen Orten erhöht ist – insbesondere dort, wo intensive Landwirtschaft betrieben wird – überschreitet im Trinkwasser nicht den Grenzwert. Auch bei nahezu allen mikrobiologischen und chemischen Qualitätsanforderungen halten über 99,9 Prozent der überwachten Proben die strengen rechtlichen Vorgaben ein. „Das Trinkwasser in Deutschland kann man ohne Bedenken trinken – insbesondere aus größeren Wasserversorgungen ist es flächendeckend sogar von exzellenter Qualität. Trinkwasser wird sehr häufig kontrolliert – zum Teil täglich. Zudem ist Trinkwasser aus dem Hahn deutlich günstiger als Flaschenwasser: Ein Liter Trinkwasser aus dem Hahn kostet überall in Deutschland weit unter einem Cent.“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner.
Das UBA hat im aktuellen Bericht für die Jahre 2017 bis 2019 die Ergebnisse der Untersuchungen aus allen größeren Wasserversorgungen veröffentlicht – diese versorgen rund 88 Prozent der Bevölkerung in Deutschland. Für Nitrat, das aus Kunstdünger und Gülle ins Grundwasser gelangen kann, bestätigen die neuen Daten den zuvor schon beobachteten Rückgang: Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser bleiben die seltene Ausnahme. Allerdings erlauben diese Daten zu Nitratgehalten im Trinkwasser keinen Rückschluss auf Nitratgehalte in den Grundwässern. Durch den vielerorts zu hohen Einsatz stickstoffhaltiger Düngemittel sind die Nitratkonzentrationen im Grundwasser in vielen Regionen Deutschlands seit Jahren auf hohem Niveau. Das Trinkwasser selbst ist fast allerorten unbelastet. Für die Einhaltung des Grenzwertes sorgen die Wasserversorger: Wo nötig verdünnen Wasserversorger belastetes Grundwasser mit unbelastetem Wasser und stellen so die Trinkwasserqualität sicher. Falls noch zusätzlich eine Aufbereitung zur Entfernung von Nitrat nötig wird, kann das bis zu 76 Cent mehr pro Kubikmeter Wasser (das sind 1.000 Liter) für die Verbraucherinnen und Verbraucher auf der Wasserrechnung bedeuten. Ein Zweipersonenhaushalt mit 80 Kubikmeter (m3) Wasserverbrauch zahlt dann nicht wie sonst durchschnittlich 95 Euro pro Jahr, sondern eher 155 Euro.
Von den über zweihundert im Trinkwasser überwachten Wirkstoffen von Pflanzenschutzmitteln (PSM) und Biozidprodukten oder deren Abbauprodukten überschritt nur eine geringe Anzahl den niedrigen Grenzwert von 0,1 Mikrogramm oder 0,0001 Milligramm pro Liter, und dies auch nur geringfügig. Aus den gemessenen Konzentrationen resultiert keine Gesundheitsgefahr. Um Stoffe mit gezielter Wirkung eines PSM oder Biozids grundsätzlich aus dem Trinkwasser fernzuhalten, liegt der Grenzwert für den einzelnen Wirkstoff weit unterhalb der Konzentration, die sich aus einer toxikologischen Ableitung für den jeweiligen Wirkstoff ergeben würde. Dennoch erfordert eine Nichteinhaltungen, dass ihre Ursache geklärt und beseitigt wird.
Grenzwertüberschreitungen für das giftige Schwermetall Blei kommen nur in weniger als 0,1 Prozent der Proben vor. Schuld daran sind nicht Natur oder Wasserwerk, sondern bleihaltige Leitungen oder Armaturen in den Häusern und Wohnungen selbst. Veraltete Installationen sind meist auch die Ursache, wenn zu viel Kupfer, Nickel und Cadmium im Wasser vorkommt. Dagegen hilft, zertifizierte Leitungen und Armaturen einzubauen. Für Blei gilt ein Grenzwert von zehn Mikrogramm pro Liter Trinkwasser. Die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sind verpflichtet, darüber zu informieren, wenn noch Blei in ihrer Anlage verbaut ist – auch dann, wenn der Grenzwert eingehalten wird.
Die EG-Trinkwasserrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, alle drei Jahre einen Trinkwasserbericht vorzulegen. In Deutschland betrifft dies 2.485 Wasserversorgungsgebiete (WVG; dazu zählt auch das dazugehörige Leitungsnetz und die häusliche Trinkwasser-Installation), in denen durchschnittlich jeweils mehr als 1.000 m3 Wasser am Tag geliefert oder mehr als 5.000 Personen versorgt werden. Die in diesen Versorgungsgebieten verteilten 4.695 Mio. m³ Trinkwasser werden zu 69 Prozent aus Grundwasser und zu 16 Prozent aus Oberflächenwasser gewonnen, die verbleibenden Prozent entfallen auf Uferfiltrat, künstlich angereichertes Grundwasser und sonstige Ressourcen.