Was Krankenhäuser, Betreiber von Sonderabfallverbrennungsanlagen und Gesundheitsämter bei der Entsorgung von infektiösen Abfällen zu beachten haben, darum ging es auf einer Informationsveranstaltung im Februar 2015, organisiert vom Robert-Koch-Institut, der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung sowie dem UBA. Sofern die Abfälle nicht am Ort ihrer Entstehung sicher desinfiziert werden können, ist es möglich, diese entsprechend einer gesonderten internationalen Transportvorschrift sicher zu verpacken (Dreifachverpackungen), in einem abgeschlossenen Bereich zu lagern, gegen mechanische Beschädigung der Verpackung gesichert zu transportieren und schließlich in speziell dafür zugelassenen Anlagen zu verbrennen. Da in Deutschland alle Voraussetzungen bestehen, Infektionsketten zu unterbrechen und die möglicherweise Erkrankten sicher zu versorgen, ist das Risiko des Ausbruchs einer Ebola-Epidemie nach Angaben des Robert-Koch-Instituts hier sehr gering.