Entsorgung gefährlicher Abfälle in Deutschland

Arbeiter entfernen Asbestdachplattenzum Vergrößern anklicken
Asbest gilt als gefährlicher Abfall
Quelle: Ecology / Fotolia.com

Schadstoffhaltige Abfälle dürfen nicht einfach ins Ausland geschafft und dort entsorgt werden. Das regelt das Basler Übereinkommen.

Seit 25 Jahren regelt das Basler Übereinkommen weltweit die Zulässigkeit, Genehmigung und Kontrolle der Exporte und Importe, also der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen. Deutschland wurde Mitte 1995 Vertragsstaat des Basler Übereinkommens.

Mitte der 1970er Jahre gab es in den industrialisierten Staaten nur eine unzureichende Infrastruktur für die Entsorgung gefährlicher Abfälle. Kurzerhand brachten manche den gefährlichen Müll ins Ausland. Mit schweren Folgen für Umwelt und Gesundheit, insbesondere in Afrika, Osteuropa und anderen Regionen. Die Verschiffung gefährlicher Abfälle durch „toxic ships“ hatte zu dieser Zeit ein Ausmaß erreicht, das internationalen Handlungsbedarf erforderte. Der Seveso-Unfall 1983 und die folgende unkontrollierte Verbringung der Abfälle aus diesem Unfall sind in die Geschichte eingegangen. Letztendlich führten die Giftmüllskandale zum Basler Übereinkommen.

In Deutschland wurde die Wende mit einer gemeinsamen Erklärung der Umweltminister des Bundes und der Länder zum Thema "Abfallexport" im September 1992 eingeleitet. Im Mai 1994 war die Europäische Abfallverbringungsverordnung in Kraft getreten und im Oktober 1994 richtete das Umweltbundesamt die Anlaufstelle Basler Übereinkommen ein. Sie entscheidet seitdem  u.a. über die Abfallverbringung durch Deutschland. Pro Jahr erteilt sie über 500 Transitgenehmigungen, erstellt die jährliche Statistik über verbrachte Mengen, beantwortet Informationsfragen und berät Behörden und Wirtschaft.

2013 wurden unter behördlicher Überwachung 1,9 Millionen Tonnen deutscher Abfälle zur Entsorgung ins Ausland verbracht und 5,9 Millionen Tonnen Abfälle anderer Staaten in Deutschland entsorgt. Ca. 70 % der nach Deutschland importierten Abfälle wurden verwertet. Der überwiegende Teil kommt aus den europäischen Nachbarstaaten oder wurde dorthin verbracht. Die Ausfuhr gefährlicher Abfälle in Nicht-⁠OECD⁠-Staaten ist verboten. Somit konnte der Transport gefährlicher Abfälle aus Europa in sich entwickelnde Länder unterbunden werden. Der Abfallimportüberschuss zeigt, dass Deutschland bereits seit Jahren über eine ausreichende Entsorgungsinfrastruktur verfügt. Aufgrund der vorhandenen Entsorgungsinfrastruktur sowie der Vorab  und Verbleibskontrolle der grenzüberschreitend verbrachten Abfälle konnten illegale Verbringungen mit Beeinträchtigungen von Umwelt und Gesundheit weitestgehend verhindert werden.

Inzwischen gibt es ein neues, in den letzten Jahren entstandenes Problem: Berge von Elektroschrott. Ein Teil gebrauchstauglicher Geräte landet zwar bei neuen Nutzern im außereuropäischen Ausland. Aber ein großer Teil gelangt ohne fachgerechte Entsorgung auf unkontrollierten Müllkippen von Entwicklungs- und Schwellenländern. Häufig werden Geräte zerlegt und Komponenten über offenem Feuer herausgelöst, um an Rohstoffe zu gelangen. Dies führt zu schweren Gesundheitsschäden und hohen Umweltbelastungen. Deshalb ist es derzeit wichtig, Verwertungsstrukturen in diesen Staaten zu fördern. Deutschland unterstützt daher den Aufbau einer geeigneten Entsorgungsinfrastruktur in den Entwicklungsländern durch Kooperationsangebote, Informationsvermittlung, Technologietransfer und Thematisierung in internationalen Gremien.

Teilen:
Artikel:
Drucken
Schlagworte:
 Basler Übereinkommen  Gefährlicher Abfall