Evaluation des Umweltinformationsgesetzes des Bundes

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Quelle: Jonas Stoll / UBA

Das Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG) regelt den Zugang zu Umweltinformationen und deren aktive Verbreitung. Eine UBA-Studie zeigt: Das Gesetz hat sich im Wesentlichen bewährt. An wenigen Stellen kann das Recht aber noch besser werden und vor allem besser umgesetzt werden. Die Studie wendet sich daher v.a. an die Bundesbehörden und private informationspflichtige Stellen.

Das Projekt diente der erstmaligen Evaluation des UIG des Bundes seit 2005. Die Wissenschaftler*innen nutzten dabei die Methodik der retrospektiven Gesetzesfolgenabschätzung und erhoben Daten aus einer online-Umfrage, aus Interviews, aus einer Rechtsprechungsanalyse und aus einem Literaturstudium.
Ziel war es herauszufinden, ob und wie die Ziele des UIG, einen freien Zugang zu Umweltinformationen und für eine aktive Verbreitung von Umweltinformationen zu sorgen, in der Praxis erreicht werden. Das ist im Wesentlichen der Fall

Die herausgearbeiteten Verbesserungsvorschläge richten sich sowohl an den Gesetzgeber als auch an die das UIG vollziehenden Stellen selbst. Als Hilfe zur Umsetzung dient der ebenfalls erarbeitete aktuelle Leitfaden des Bundesumweltministeriums.