Flüssigerdgas-Lkw haben kaum einen Klimavorteil

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Der Klimavorteil von Flüssigerdgas-Lkw ist mit maximal 8 Prozent nur sehr gering.
Quelle: Gina Sanders / Fotolia.com

Lkw, die verflüssigtes Erdgas nutzen, haben nur einen sehr geringen Klimavorteil im Vergleich mit Diesel-Lkw. Dies zeigt eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes. Dazu wurde die Klimawirkung der Nutzungsphase bilanziert und auch die Kraftstoffbereitstellung einbezogen. Eine Mautbefreiung der Erdgas-Lkw mit dem Argument des Klimaschutzes ist damit kaum zu rechtfertigen.

Klimabilanz ernüchternd

Die meisten Lkw nutzen aktuell Diesel als Kraftstoff. Als klimafreundlichere Alternative werden Lkw diskutiert, die verflüssigtes Erdgas (Liquified Natural Gas, ⁠LNG⁠) nutzen. In einer Studie des Öko-Institutes und des International Council on Clean Transportation (ICCT) im Auftrag des Umweltbundesamtes wurde die ⁠Klimawirkung⁠ verschiedener LNG-Lkw-Konzepte in der Nutzungsphase bilanziert und mit der von Diesel-Lkw verglichen. Die Studie beschränkte sich nicht nur auf die Kohlendioxid-Emissionen am Auspuff, sondern berücksichtigte zusätzlich die Kraftstoffbereitstellung, also Gewinnung, Transport, Lagerung und Tankvorgänge. Auch wird der Beitrag weiterer Klimagase wie Methan und Lachgas, die um ein Vielfaches schädlicher für das ⁠Klima⁠ sind als Kohlendioxid, in der Verwendung und Kraftstoffbereitstellung mit bilanziert. Im Ergebnis ist der Beitrag dieser Lkw zum ⁠Klimaschutz⁠ im Verkehr sehr begrenzt und der Klimavorteil deutlich kleiner als oftmals behauptet und als rein von den Kohlendioxid-Emissionen zu erwarten wäre.

Je nach genutztem Verbrennungskonzept liegen die Emissionen der LNG-Lkw nach den Ergebnissen der Studie zwischen 969 und 1.051 Gramm Kohlendioxid-Äquivalenten pro gefahrenem Kilometer (gCO2-Äq./km). Ein Diesel-Lkw verursacht mit 1.056 Gramm pro Kilometer nur geringfügig höhere Emissionen. Grund ist, dass bei der Verwendung von LNG sowohl am Fahrzeug als auch in der Kraftstoffbereitstellung an diversen Stellen kleinere Mengen Methan entweichen, die in der Summe den Klimavorteil durch niedrigere Kohlendioxidemissionen deutlich schwächen. Zudem nutzen die meisten aktuell verfügbaren LNG-Lkw einen Ottomotor, dessen Wirkungsgrad deutlich unter dem eines Dieselmotors liegt. In ihrer Klimawirkung sind LNG-Lkw mit Ottomotor damit in etwa gleichauf mit dem Diesel-Lkw. Nur LNG-Lkw mit Selbstzündung (Prinzip des Dieselmotors) liegen in der Klimabilanz um etwa 8 Prozent unter dem herkömmlichen Diesel-Lkw, werden aber bisher nur von einem Hersteller angeboten. Damit Deutschland seine mittel- und langfristigen Klimaziele im Verkehr erreicht, sind deutlich größere Minderungen notwendig.

Förderung von LNG-Lkw aus Klima- und Umweltsicht nicht begründbar

LNG-Lkw sind neben weiteren Fördermaßnahmen, wie einer zeitlich befristeten Reduzierung der Energiesteuer bis Ende 2020, aktuell auch von der Lkw-Maut befreit. Dadurch sinken die Kosten der Nutzer deutlich. Zusätzlich fördert der Bund bei in Deutschland ansässigen Güterverkehrsunternehmen rund 40 Prozent der Investitionsmehrkosten: 8.000 Euro pro Erdgas-Lkw (Compressed Natural Gas, CNG) und 12.000 Euro pro Flüssigerdgas-Lkw (LNG). Aktuell soll eine Verlängerung dieser Mautbefreiung bis zum 31.12.2023 beschlossen werden. Die Auftragnehmer der oben genannten Studie kommen jedoch zu der Einschätzung, dass staatliche Subventionen für LNG-Lkw nicht fortgesetzt werden sollten. Stattdessen sollte die Mautbefreiung wie geplant auslaufen. 

Das Umweltbundesamt teilt diese kritische Bewertung und empfiehlt, die Mautbefreiung für LNG-Lkw nicht über 2020 hinaus zu verlängern. Die Studie zeigt, dass der Beitrag der LNG-Lkw zum Klimaschutz zu gering ist und eine Mautbefreiung aus Klimaschutzgründen daher kaum zu rechtfertigen ist. Auch in Bezug auf limitierte Schadstoffemissionen wie Stickoxide und Feinstaub weisen LNG-Lkw gegenüber modernen Euro VI-Diesel-Lkw pauschal keine erheblichen Vorteile mehr auf.

Der mögliche Betrieb von LNG-Lkw mit erneuerbaren Kraftstoffen rechtfertigt aus Sicht des Umweltbundesamtes ebenfalls nicht eine Förderung beim Fahrzeugkauf oder durch eine Mautbefreiung: Nachhaltig erzeugtes Biogas ist nur begrenzt verfügbar und die Herstellung von synthetischem Methan aus erneuerbarem Strom verbraucht sehr viel Energie. 

Empfehlenswerte Alternativen

Für einen effektiven Klimaschutz im Straßengüterverkehr sollte, sobald die Voraussetzungen hierfür durch die Novelle der Eurovignettenrichtlinie geschaffen wurden, eine CO2-Komponente in der Lkw-Maut eingeführt werden. Hiermit würden tatsächlich klimafreundliche Lkw gefördert. Aus Sicht des Umweltbundesamtes sollten elektrisch betriebene Lkw, die batterieelektrisch oder über Oberleitungen betrieben werden, auch zukünftig von der Maut ausgenommen werden. Sie bieten eine echte klimaschonende Alternative zum Diesel-Lkw.

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