Geänderte EU-Schwellenwerte zum 1. Januar 2018

Ab dem 1. Januar 2018 gelten neue Schwellenwerte für europaweite Vergaben.

Die neuen Schwellenwerte sind in den Verordnungen (EU) der Kommission vom 18. Dezember 2017 (ABl. L 337 vom 19.12.2017) wie folgt festgesetzt:

  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberer und oberster Bundesbehörden: 144.000 Euro (bisher 135.000 Euro)
  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber: 221.000 Euro (bisher 209.000 Euro)
  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern: 443.000 Euro (bisher 418.000 Euro)
  • für Bauaufträge: 5.548.000 Euro (bisher 5.225.000 Euro)
  • für Konzessionsvergaben: 5.548.000 Euro (bisher 5.225.000 Euro).

Die EU-Vorschriften gelten durch die Verweisung in den Vergabeordnungen unmittelbar. Eine Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber ist daher nicht erforderlich.

Teilen:
Artikel:
Drucken
Schlagworte:
 Schwellenwerte  öffentliche Aufträge  Öffentliche Beschaffung