Im Verdacht, die Lungen zu schädigen, steht Vitamin E Acetat, das den verwendeten Liquiden zugesetzt wurde. Für deutsche Konsumenten von E-Zigaretten gab es schnell Entwarnung: der möglicherweise gefährliche Stoff Vitamin E Acetat ist in Deutschland als Zusatz in elektronischen Zigaretten verboten. Aber warum eigentlich? Vitamin E Acetat ist ein sogenanntes Derivat (=Abkömmling) des Vitamin E, das neben den Vitaminen A, D und K zu den fettlöslichen Vitaminen gehört. Im Körper wird das Derivat in Vitamin E umgewandelt, das unsere Zellen zum Beispiel vor freien Radikalen schützt.
Vitamin E Acetat wird auch α-Tocopherylacetat genannt. Es ist eine visköse, gelb-braune Flüssigkeit (Schmelztemperatur 26,5-27,5 °C) mit charakteristisch fettartigem Geruch. Als Zusatzstoff ist es zur Vitaminisierung von Lebensmitteln zugelassen und darf auch Futtermitteln für alle Tierarten zugesetzt werden. Außerdem darf es als Bestandteil kosmetischer Mittel zum Einsatz kommen. Vitamin E Acetat ist demnach in klassischen Verbrauchsprodukten des Alltags durchaus erwünscht.
Warum also ist Vitamin E Acetat in Deutschland in E-Zigaretten verboten? Ausschlaggebend ist hier ein anderer Aspekt: der Zusatz von Vitaminen sowohl in Tabakerzeugnissen als auch als Inhaltsstoff in elektronischen Zigaretten könnte, so die Tabakerzeugnisverordnung, den Eindruck erwecken, dass der Konsum von Tabakerzeugnissen oder elektronischen Zigaretten einen gesundheitlichen Nutzen oder geringere Gesundheitsrisiken berge. Ähnliches gilt z.B. auch für den Zusatz von Glukose, Coffein oder Taurin. Diese sind in Tabakerzeugnissen und elektronischen Zigaretten verboten, da sie mit Energie und Vitalität assoziiert werden. Das Verbot basiert also nicht auf einer potentiellen Gefahr des Stoffes, sondern auf seinem Nutzen. Den täglichen Bedarf an wertvollem Vitamin E kann man auch im Jahr 2020 besser, ganz ohne (E-)Zigarette, durch den Verzehr von Haselnüssen oder Pflanzenölen decken. In diesem Sinne wünscht die Gefahrstoffschnellauskunft allen Lesern ein gesundes neues Jahr.
Die Gefahrstoffschnellauskunft ist Teil der Chemiedatenbank ChemInfo. Sie kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und einiger Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Das sind u.a. Feuerwehr, Polizei oder andere Einsatzkräfte.
Für die allgemeine Öffentlichkeit steht ein Datenbestand unter www.chemikalieninfo.de bereit. Dieser frei recherchierbare Datenbestand informiert Sie über die gefährlichen Eigenschaften und über die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.