Gesetzesfolgenabschätzung: Bessere Gesetze durch mehr Transparenz

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Das UBA empfiehlt die Gesetzesfolgenabschätzung transparenter zu gestalten
Quelle: Bilderbox / Fotolia

Bevor der Gesetzgeber über ein Gesetz entscheidet, werden die voraussichtlichen Folgen erfasst und bewertet. In Deutschland stehen dabei die wirtschaftlichen Folgen und die entstehenden Kosten im Vordergrund. Das UBA empfiehlt auch die Umweltfolgen umfassender darzustellen, die „One in one out“-Regel abzuschaffen und die wissenschaftliche Basis für die Gesetzesfolgenabschätzung zu verbessern.

Das ⁠UBA⁠ empfiehlt in einem aktuellen Positionspapier, die Gesetzesfolgenabschätzung transparenter zu gestalten und die sogenannte „One in one out“-Regel abzuschaffen. Durch diese ist festgelegt, dass jedes Bundesministerium Kosten für die Wirtschaft, die durch neue Regelungen entstehen, an anderer Stelle in gleichem Maße durch Entlastungen ausgleichen muss.

Die Gesetzesbegründung und die darin dargestellten Folgen des Gesetzes können eine wichtige Grundlage der Entscheidungen des Gesetzgebers und des demokratischen Meinungsbildungsprozesses in der Zivilgesellschaft sein. Voraussetzung dafür ist aber, dass in der Gesetzesbegründung alle wesentlichen beabsichtigten und unbeabsichtigten Folgen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Wirtschaft wissenschaftlich fundiert und nachvollziehbar dargestellt werden und die wirtschaftlichen Folgen oder die Kosten eines Gesetzes gegenüber dessen Nutzen, den Umweltfolgen oder den sozialen Folgen nicht priorisiert werden. 

Darüber hinaus erleichtert es dem Gesetzgeber und der Zivilgesellschaft die Bewertung eines Gesetzes, wenn in der Gesetzesbegründung erkennbar ist, wie die Gesetzesfolgen auf die Gestaltung des Gesetzes Einfluss genommen haben und welche Alternativen geprüft wurden.

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 Gesetzesfolgenabschätzung