Irreführende Berechnung: EU-Pläne zur Pestizidreduktion gefährdet

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Der Pestizideinsatz in der Landwirtschaft muss verringert werden, um die Artenvielfalt zu schützen.
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Bis 2030 soll laut Entwurf einer neuen EU-Verordnung der Pestizideinsatz halbiert werden. Überprüft werden soll das Ziel mit der Verkaufsmenge der Pestizide. Aus Sicht des UBA ist die dabei verwendete Methode irreführend, da nicht mehr genehmigte Wirkstoffe rückwirkend und zu hoch gewichtet werden. Abnehmende Verkaufszahlen würden so eine Trendabnahme anzeigen, die auf dem Acker nicht stattfindet.

Die SUR: Ein Wendepunkt zu einer nachhaltigen Landwirtschaft?

Am 24. Oktober 2023 stimmte der Umweltausschuss des EU-Parlaments über eine neue Verordnung ab, die den Pestizideinsatz bis 2030 halbieren soll (Sustainable Use Regulation – SUR). Dazu ⁠UBA⁠-Präsident Dirk Messner: „Der Erhalt der Artenvielfalt ist neben der Klimakrise die größte Herausforderung der Menschheit. Das Gelingen der SUR-Verordnung entscheidet darüber, ob wir dem Artensterben im Agrarraum etwas entgegensetzen. Die nun im Ausschuss abgestimmte Position hat aber noch entscheidende Schwachstellen, allen voran die Methode, mit der der Fortschritt gemessen werden soll. Hier sollte nachgebessert werden.“

Eine Pestizidreduktion auf dem Papier schützt die Umwelt nicht

Um zu überprüfen, ob der Pestizideinsatz bis 2030 auch wirklich halbiert wird, sieht die SUR- Verordnung derzeit den Harmonised Risk Indicator (HRI1 nach Annex 1) vor. Dieser ⁠Indikator⁠ wird auch von Europäische Kommission und jetzt dem Umweltausschuss des Europäischen Parlaments befürwortet. Er ist aus Sicht des UBA allerdings nicht geeignet, da er eine Abnahme des Pestizideinsatzes errechnet, wo real keine ist. Das würde den Sinn der geplanten Verordnung aushöhlen. Die Konsequenz: Das Artensterben im Agrarraum würde trotz guter Zahlen auf dem Papier in der Praxis nicht weiter verhindert. Diese Kritik am Indikator wurde vom Europäischen Rechnungshof und UBA bereits mehrfach vorgetragen.

Geplante Messmethode muss korrigiert werden

Dass der Indikator einzig auf den Verkaufsmengen basiert, ist wenig sinnvoll. Denn je wirksamer und damit auch giftiger ein Pestizid ist, desto geringer sind seine Einsatz- und Verkaufsmengen und damit sein rechnerischer Beitrag zum Gesamtrisiko. Die Folge ist: hochwirksame und giftige Insektizide fließen kaum in die Berechnung ein. ⁠Herbizide⁠ oder Wirkstoffe natürlichen Ursprungs hingegen, die in viel größeren Mengen eingesetzt werden müssen, um wirksam zu sein, dominieren den Trend. Stoffe wie Schwefel würden damit die Rangliste der gefährlichsten ⁠Pestizide⁠ anführen und nicht etwa hochgiftige Insektizide, wie Pyrethroide.

Statt wie beschrieben die Wirksamkeit und damit die Giftigkeit von Pestiziden zu berücksichtigen, werden die Verkaufsmengen mit nicht nachvollziehbaren Gewichtungsfaktoren multipliziert. Besonders gravierend die Auswirkung durch eine sehr hohe Gewichtung von nicht-genehmigten Wirkstoffen. Denn bei Wirkstoffen, die ihre Genehmigung verlieren, gehen die Verkaufszahlen stark zurück. Diese zurückgehenden Verkaufszahlen werden nun rückwirkend deutlich höher gewichtet: Für die Jahre vor Genehmigungsende – in denen der ⁠Stoff⁠ noch viel verkauft wird – ergibt sich so ein überproportional hohes berechnetes Risiko. Ab dem Tag, an dem die Genehmigung ausläuft und die Verkaufszahlen heruntergehen, nimmt das berechnete Risiko schlagartig ab. Dieser Rückgang schlägt als enormer Erfolg der Pestizidreduktion zu Buche, geht allerdings einzig auf den übermäßig hohen Gewichtungsfaktor zurück (siehe Grafik).

Das Ziel der SUR wäre damit auf dem Papier bereits kurz nach ihrer Verabschiedung erreicht, ohne dass real eine Senkung des Pestizideinsatzes stattfindet.

Die Methode lässt sich einfach korrigieren: Verkaufsmengen von Wirkstoffen sollten nicht aufgrund ihrer auslaufenden Genehmigung stärker gewichtet werden. Zudem müssten die Verkaufszahlen der Wirkstoffe anhand ihrer spezifischen Wirksamkeit standardisiert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Ob die neue EU-Verordnung ein Gewinn für Umwelt und Gesundheit ist, entscheidet sich also eher an der Wahl der Messmethode als an den festgesetzten Minderungszielen.

Grafische Darstellung der EU Absatzzahlen
Wie sich die EU das Pestizidrisiko kleinrechnet.

Links: Reine Verkaufszahlen von Pestiziden in der EU von 2011 bis 2021. Rechts: Daraus errechneter Rückgang des Pestizidrisikos gemäß HRI1-Methodik. Demgemäß werden die Pestizide in vier Gruppen eingeteilt und ihre Verkaufszahlen mit folgenden Gewichtungsfaktoren multipliziert: Gruppe 1 ─ Wirkstoffe mit geringem Risiko: Faktor 1, Gruppe 2 ─ standardmäßig genehmigte Wirkstoffe: Faktor 8, Gruppe 3 ─ Substitutionskandidaten (CfS): Faktor 16, Gruppe 4 ─ Nicht genehmigte Wirkstoffe: Faktor 64. Die so gewichteten Verkaufszahlen aller Pestizide werden im Anschluss addiert. Die Gruppeneinteilung entspricht dabei dem aktuellen Genehmigungsstatus der Pestizide im Jahr 2021. Sowohl Verkaufszahlen (links) als auch das HRI1-Risiko (rechts) werden in Prozent relativ zum Basiszeitraum 2011-2013 dargestellt. Der Anteil von Gruppe 1 ist < 0.01 % und daher grafisch nicht ersichtlich.
Die Visualisierung der vier Gruppen zeigt den systematischen Fehler der HRI1-Methodik. Denn tatsächlich sind nur die Verkaufszahlen für nicht-genehmigten Wirkstoffe der Gruppe 4 rückläufig. Dieser Rückgang der Verkaufszahlen wird durch den Indikator drastisch gewichtet und dominiert als Risikoabnahme den HRI1-Trend. Diese starke Gewichtung ist wissenschaftlich nicht gerechtfertigt und daher irreführend. Das Ziel der SUR wäre damit auf dem Papier bereits in absehbarer Zeit nach Verabschiedung erreicht, ohne dass in Realität eine Senkung des Pestizideinsatzes stattfindet.

Quelle: Umweltbundesamt Download Grafik
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