Klimarisikoanalyse und Anpassung in Unternehmen

Rohre auf einem Fabrikgeländezum Vergrößern anklicken
Auch auf die Industrie hat der Klimwandel Auswirkungen.
Quelle: Thorsten Schier/fotolia.com

Unternehmen müssen sich mit vermehrt mit Klimarisiken auseinandersetzen und ggf. Anpassungsmaßnahmen umsetzen. Dazu gibt es in der EU-Taxonomie, den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und weiteren Rahmenwerken klare Vorgaben, die für manche Unternehmen verbindlich anzuwenden sind.

Was sind unternehmerische Klimarisiken?

Für Unternehmen sind Klimarisiken mögliche negative Konsequenzen des Klimawandels. Dabei wird im unternehmerischen Kontext zwischen physischen und transitorischen Risiken unterschieden.

Was sind physische Klimarisiken aus Sicht von Unternehmen?

Physische Klimarisiken für Unternehmen sind beispielsweise mögliche Schäden an Gebäuden. Sie resultieren aus Klimagefahren wie ⁠Dürre⁠, Wassermangel, Hitze, ⁠Starkregen⁠ bis hin zum Anstieg des Meeresspiegels. Ein Teil dieser Probleme ist bislang als Naturgefahren bekannt, deren Eintrittswahrscheinlichkeit und Stärke aufgrund des Klimawandels zunimmt.

Was sind transitorische Klimarisiken?

Transitorische Klimarisiken ergeben sich für Unternehmen insbesondere aus der sukzessiven Dekarbonisierung der Volkswirtschaft, also aus den Auswirkungen einer anspruchsvollen Klimaschutzpolitik. Dazu gehören Verschärfungen des Emissionshandels, strengere Effizienzvorschriften wie auch die Förderung von zukunftsfähigen Technologien.

Corporate Sustainability Reporting Directive

Die geplante europäische „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) wird große Unternehmen verpflichten, gemäß Europäischer Berichtsstandards („European Sustainability Reporting Standards“, ESRS) zu berichten. Der ESRS „ S1 Climate Change“ definiert detaillierte Berichtsanforderungen zu physischen und transitorischen Risiken und wie diese gemanagt werden.

IFRS Sustainability Disclosure Standards

Auch die „International Financial Reporting Standards Foundation“ (IFRS), die mit ihren Standards zur internationalen Harmonisierung der Geschäftsberichterstattung beiträgt, hat 2021 die Entwicklung von IFRS „Sustainability Disclosure Standards“ angestoßen. Hier liegen nun zwei Standardentwürfe nämlich IFRS „S1 General Requirements“ und IFRS „S2 Climate-related Disclosures“ vor. Auch der  IFRS-Standard zu klimabezogenen Offenlegungen definiert detaillierte Berichtsanforderungen zu physischen und transitorischen Risiken und deren Management.
Sowohl der europäische wie auch der internationale Standard zu klimabezogener Berichterstattung basiert auf den Empfehlungen der „Task Force on Climate-related financial Disclosures“ (TCFD) und geht teilweise darüber hinaus.

EU-Taxonomie

In der Europäischen Union müssen bestimmte große Unternehmen außerdem gemäß der EU-Taxonomie berichten. Die EU-Taxonomie ist ein gesetzlich geregeltes Klassifizierungssystem, mit dem für bestimmte Wirtschaftstätigkeiten anhand von Anforderungen bestimmt werden kann, ob sie maßgeblich zu den europäischen Umweltzielen, darunter ⁠Klimaschutz⁠ und ⁠Anpassung an den Klimawandel⁠, beitragen. Dazu müssen u.a. Umsätze, Investitionen und Betriebsausgaben berichtet werden.

Empfehlungen für eine robuste ⁠Klimarisiko⁠- und ⁠Vulnerabilitätsbewertung

Für Unternehmen, die für bestimmte Wirtschaftstätigkeiten Taxonomiekonformität gemäß der EU-Taxonomieverordnung hinsichtlich wesentlicher Beiträge zu Klimaanpassung erreichen wollen, ist eine robuste Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung erforderlich. Die entsprechenden rechtlichen Vorgaben sind in Anhang 1, Anlage A der Delegierten Verordnung 2021/2139 definiert. Taxonomiekonformität bedeutet auch, dass diese Wirtschaftstätigkeiten mehrere „Do No Signifikant Harm“ (DNSH)-Anforderungen erfüllen. Zu diesen DNSH-Anforderungen gehört, dass die Anpassung an den Klimawandel erfüllt wird.

Um die Umsetzung dieser Anforderungen zu erleichtern, hat das Umweltbundesamt die Handreichung „How to perform a robust climate risk and vulnerability assessment for EU Taxonomy reporting? Recommendations for companies“ entwickeln lassen (Deutsche Version: Durchführung einer robusten Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse nach EU Taxonomie). Wie ein Leitfaden beschreiben diese Empfehlungen, wie Unternehmen praktisch vorgehen können, um die rechtlichen Anforderungen der Taxonomie zu erfüllen. 

Die Empfehlungen sind in Übereinstimmung mit den FAQs der Europäischen Kommission zur EU Taxonomie.

Klimarisikomanagement in Unternehmen und Finanzinstitutionen

Die Empfehlungen für eine robuste Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung greift die Broschüre „Physische Klimarisiken managen“ auf. Darüber hinaus gibt sie Hinweise, wie die Berücksichtigung von Klimarisiken in die vorhandenen Organisationsstrukturen und Abläufe von Unternehmen sinnvoll integriert werden kann. Die Broschüre richtet sich an produzierende Unternehmen ab ca. 500 Mitarbeitenden bis hin zu großen Konzernen. Die Informationen sollen auch für kleinere Unternehmen und andere Branchen, wie den Handel, nützlich sein. Weitere Hintergrundinformationen liefert die Studie „Management von Klimarisiken in Unternehmen: Grundlagen, Anleitungen, Stand der Praxis und Empfehlungen“.

Physische Auswirkungen des Klimawandels können sich über Unternehmen und ihre Lieferketten auf die Finanzmärkte durchschlagen. Finanzinstitutionen sollten Klimarisiken daher systematisch in ihrer Strategie und im Risikomanagement berücksichtigen. Hierfür gibt die Broschüre "Über physische Klimarisiken sprechen" Empfehlungen für Kundengespräche zwischen Finanzinstitutionen und Unternehmen. Sie richtet sich an Firmenkundenbetreuer*innen in Banken und an Engagement Teams bei Vermögensverwaltern. Weitere Hintergrundinformationen liefert die Studie „Umgang mit physischen Klimarisiken in der Finanzwirtschaft“.

Webinar CRA 19-03-2023

Teilen:
Artikel:
Drucken
Schlagworte:
 Klimarisikoanalyse  Klimawandel  Klimafolgen  Taxonomie  Unternehmen  Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse