Qualitätssicherung der Messungen

Die Qualitätssicherung von Emissions- und Immissionsmessungen beruht im Wesentlichen auf Maßnahmen der Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung. Zusätzlich haben anerkannten Mess- und Prüfstellen, auf Grund ihrer besonderen Aufgaben, einen großen Anteil daran. Eine dieser wichtigen Mess- und Prüfstellen ist das nationale EU-Luftqualitätsreferenzlabor.

Inhaltsverzeichnis

 

Das Nationale EU-Luftqualitätsreferenzlabor im UBA

Das Nationale EU-Luftqualitätsreferenzlabor in Deutschland ist ein Labor des UBAs. Die Hauptaufgaben ist die Qualität der Messergebnisse zur Beurteilung der Luftqualität zu sichern in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. Die Grundlage hierfür stellt die EU-Richtlinie über „Luftqualität und saubere Luft für Europa“ dar. Das Labor gewährleistet die Anwendung einheitlicher Methoden und Kriterien innerhalb Deutschlands, indem es diese an die für die Messungen zuständigen Stellen der Bundesländer weitergibt.
Überwachungskomponenten für die Luftschadstoffe sind:

Anorganische Komponenten:

  • Schwefeldioxid
  • Stickstoffoxide
  • Kohlenmonoxid
  • Ozon

Organische Komponenten:

  • Benzol
  • Toluol
  • Ethylbenzol
  • Xylole
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      Qualitätssicherung

      Die Qualitätssicherung stützt sich auf verschiedene Säulen um die Gültigkeit und Richtigkeit der Messergebnisse zu sichern.
      Dies sind zum einen Ringversuche, bei denen eine identische Probe von verschiedenen Laboren untersucht wird. Das ermöglicht einen Vergleich der Messinstitute. Die Ergebnisse geben Auskunft über die Messgenauigkeit und die Messfähigkeit der beteiligten Einrichtungen.
      Zum Zweiten setzt vergleichbares Messen eine einheitliche und gleiche Bezugsgrößen voraus. Diese internationalen oder nationalen anerkannten Größen nennt man Normale. Die Normale für die Messung von gasförmigen Schadstoffen in der Luft werden vom nationalen EU-Referenzlabor des ⁠UBA⁠ zur Verfügung gestellt.

      Als Normal gilt zum Beispiel das „Ur-Meter“ Hiermit wird sichergestellt, dass sich Längenmaße im Laufe der Zeit nicht ändern. (BIPM)

      Durch Anschlussmessungen kann jede Messung in Deutschland auf diese Normale zurückgeführt werden. Die „Rückführbarkeit" ist das dritte, unentbehrliches Element der Qualitätssicherung.

       

      Die vier Säulen der Qualitätssicherung im EU-Luftqualitätsreferenzlabor sind die Teilnahme an internationalen und nationalen Ringversuchen, die Anbindung an internationale Normale und die Herstellung von Nationalen Normalen im EU-Luftqualitätsreferenzlabor
      Säulen der Qualitätssicherung
      Quelle: Umweltbundesamt
       

      Europäische und internationale Zusammenarbeit

      Die europäischen Referenzlaboratorien arbeiten im Netzwerk AQUILA (Air Quality Reference Laboratories) zusammen. Gemeinsames Ziel ist die Bündelung von Fachwissen, Harmonisierung von Luftqualitätsmessungen und Entwicklung von Messmethoden.
      Für die messtechnische Rückführbarkeit der Messergebnisse ist eine ununterbrochene Kette von Vergleichsmessungen (Kalibrierungen) zu einer Referenz (Normale) notwendig. Für Deutschland stellt das nationale EU-Luftqualitätsreferenzlabor das nationale Normal zur Verfügung. Dies wird in Anschlussmessungen an die Bundesländer und externe Kunden weitergegeben. Durch die Teilnahme an Schlüsselvergleichsmessungen (key comparisons), die vom Comité Consultatif pour la Quantité de Matière (CCQM) angeboten werden, ist die international metrologische Rückführung abgesichert.
      Das Nationales EU-Luftqualitätsreferenzlabor ist also ein wichtiges Bindeglied zwischen den einzelnen Messstellen in Deutschland und der internationalen Anbindung und Anerkennung der Messergebnisse. Dies führt zu einer Harmonisierung und Sicherung der Luftqualitätsdaten innerhalb Deutschlands.
      Die Mess- und Kalibrierfähigkeiten (kurz: CMC, „Calibration and Measurement Capability“) sind unter CMCs der Datenbank des BIPM einzusehen.
      Seit 1999 hat das Labor erfolgreich an Vergleichsmessungen zu den gasförmigen Luftschadstoffen teilgenommen. Die Ergebnisse sind unter Comparison der BIPM-Datenbank veröffentlicht.

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      Akkreditierung

      Das Nationales EU-Luftqualitätsreferenzlabor ist nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17025 „Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien" für die Anwendung der Referenzverfahren flexibel akkreditiert nach Kategorie 3. Zur Erfüllung der Anforderungen verfügt das Labor über ein Qualitätsmanagementsystem und wird regelmäßig von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) begutachtet.

      Somit werden die Anforderungen der EU-Luftqualitätsrichtline und der Akkreditierungsnorm erfüllt. 

      Mit der Akkreditierung wird dem nationalen EU-Referenzlabor für Luftqualität im ⁠UBA⁠ die fachliche Kompetenz zur Umsetzung der genannten Referenzmethoden bescheinigt. Diese Akkreditierungsurkunde finden Sie als PDF-Datei unter den angegebenen Dokumenten.

       

      Der Geltungsbereich der Referenzverfahren umfasst physikalisch-chemische Untersuchungen von Luft. Verschiedene Messverfahren zur Bestimmung der Konzentration von Stickstoffdioxid, Stickstoffmonoxid mit Chemilumineszenz, Schwefeldioxid mit Ultraviolett-Fluoreszenz, Kohlenmonoxid mit nicht-dispersiver Infrarot-Photometrie, Ozon mit Ultraviolett-Photometrie
      Geltungsbereich der Referenzverfahren

      Der Geltungsbereich der Referenzverfahren umfasst die folgenden physikalisch-chemischen Untersuchungen von Luft:

      Quelle: Umweltbundesamt

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