Marktüberwachung zur Detergenzienverordnung in Bulgarien

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Auch eine gewerbliche Reinigung sollte möglichst umweltschonend gestaltet werden.
Quelle: Marcus Gast / Umweltbundesamt

Deutschland unterstützte das bulgarische Umweltministerium und seine Regionalinspektorate bei der Implementierung der EU-Detergenzienverordnung. Das Umweltbundesamt entwickelte in enger Abstimmung mit dem bulgarischen Umwelt- und Gesundheitsministerium einen Leitfaden zur Durchführung von Detergenzien-Inspektionen.

Der Leitfaden legt Grundlagen für einen wirksamen, einheitlichen und transparenten Vollzug der EG-Detergenzienverordnung in Bulgarien. Er hat den Charakter einer Verwaltungsvorschrift und kann in anderen Staaten oder Projekten als Muster herangezogen werden.

Seit Februar 2014 liegt der Leitfaden in den drei Sprachen Deutsch, Englisch und Bulgarisch vor. Die deutsche und englische Version und können auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes kostenlos bezogen werden.

Das EU-Detergenzienrecht zur Regelung von Wasch- und Reinigungsmitteln ist eine Verbindung aus Chemikalien- und Produktrecht. Seine Überwachung gemäß bulgarischem Chemikaliengesetz obliegt den regionalen Gesundheitsinspektoraten sowie den regionalen Umweltinspektoraten. Der Leitfaden bietet Vertretern der Wasch- und Reinigungsmittelindustrie in Bulgarien sowie bulgarischen Behörden die für den Vollzug der EU-Detergenzienverordnung  (EG) 648/2004 notwendigen einheitlichen Strukturen der Marktüberwachung. Mit seiner Hilfe kann eine effektive und sachgerechte Überprüfung auf Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen durchgeführt werden.

Die zwischen bulgarischem Umweltministerium und Gesundheitsministerium abgestimmte Verwaltungsvorschrift unterstützt die Durchführung von Inspektionen sowie die Erstellung von Standards für die Analyse von Inhaltsstoffen. Der Leitfaden enthält neben den rechtlichen Definitionen auch Informationen zur Abgrenzung von anderen Rechtsbereichen sowie vier in der Praxis sehr hilfreiche Anhänge:

  1. eine Checkliste für eine „Detergenzien-Inspektion“,
  2. das Muster eines englischen Schreibens der zuständigen Behörde an ausländische Hersteller von Detergenzien bei Verstoß gegen die Verordnung (EG) 648/2004,
  3. eine Aufstellung der Methoden zur Bestimmung der biologischen Abbaubarkeit nach Anhang III der Verordnung (EG) 648/2004 sowie
  4. Methoden und Parameter für die analytische Kontrolle von Detergenzien.

Er ist ein gelungenes Beispiel zur praktischen Umsetzung von Anforderungen der Marktüberwachung, der auch in anderen Staaten oder in anderen Projekten als Muster zur Entwicklung von Verwaltungsvorschriften herangezogen werden kann. Die Anwendung des Leitfadens gewährleistet ein hohes Niveau des Schutzes der Umwelt und der menschlichen Gesundheit.
Der Leitfaden wurde durch das Beratungshilfeprogramm für den Umweltschutz in den Staaten Mittel- und Osteuropas, des Kaukasus und Zentralasiens des Bundesumweltministeriums finanziert.

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Schlagworte:
 Bulgarien  Detergenzien  EU-Detergenzienverordnung  Beratungshilfeprojekt