Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit neu aufgelegt

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Das Leitprinzip der nachhaltigen Entwicklung muss sich auch im Verwaltungshandeln erweisen.
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Eine am Nachhaltigkeitsprinzip orientierte öffentliche Beschaffung und die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen: Das sind nur zwei Aspekte aus dem Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit der Bundesregierung. Mit dem insgesamt zwölf Maßnahmenpakete umfassenden Programm will die Bundesregierung ihrer eigenen Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung Rechnung tragen.

Ob ein energieeffizienter Fuhrpark, Bezug von Ökostrom oder Beachtung von ökologischen und sozialen Kriterien bei der Beschaffung von Textilien und Holzprodukten, die öffentliche Beschaffung kann einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der ⁠Nachhaltigkeit⁠ leisten. Das Maßnahmenprogramm gibt unter anderem vor, geeignete Nachhaltigkeitskriterien bei Rahmenverträgen des Kaufhauses des Bundes (KdB) zu berücksichtigen.

Die auf wissenschaftlicher Basis erarbeiteten Kriterien des Umweltzeichens „Blauer Engel“ bilden eine wichtige Orientierungshilfe für eine umweltfreundliche Beschaffung. Das Maßnahmenprogramm hält fest, dass bei Ausschreibungen der Bundesverwaltung, soweit möglich, die Kriterien des Umweltzeichens „Blauer Engel“ zu verwenden sind. 95 % des in der Bundesverwaltung eingesetzten Papiers sollen Recyclingpapiere mit Blauem Engel sein.

Ein von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt herausgegebener Leitfaden gibt insbesondere Bundesministerien und den nachgeordneten Behörden Empfehlungen für eine stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Organisation von Veranstaltungen. Dieser Leitfaden ist Bestandteil des Maßnahmenprogramms.
 
Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung beschloss am  30. März  2015 die Neuauflage des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit vom 6. Dezember 2010. Das Programm wird nach vier Jahren überprüft und weiterentwickelt.

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Schlagworte:
 Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit  nachhaltige Veranstaltungen