Das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag (USP) verlangt, dass alle Vertragsstaaten über ihre Tätigkeiten in der Antarktis jährlich Bericht erstatten. Dieser Bericht besteht derzeit aus drei Teilen:
- die „Pre-Season Information”, in dem alle in der nächsten Antarktis-Saison geplanten Aktivitäten dargestellt sind,
- der „Annual Report”, der von der jeweils vergangenen Antarktis-Saison berichtet un
- die „Permanent Information”, der alle dauerhaften Aktivitäten und Informationen enthält.
Erfasst werden alle Forschungsaktivitäten der nationalen Antarktisprogramme, der Betrieb von Forschungsstationen oder Expeditionen mit Forschungsschiffen. Weiterhin gehören Reisen von Touristenschiffen und Aktivitäten der Touristinnen und Touristen zum Bericht sowie umweltrelevante Informationen und Maßnahmen zum Schutz und Management bestimmter Gebiete. Darüber hinaus werden Informationen zu durchgeführten Umwelterheblichkeits- und Umweltverträglichkeitsprüfungen, relevante nationale Gesetzgebungen, Maßnahmen zur Verhinderung der Meeresverschmutzung und die Einhaltung des USP im jährlichen Bericht zusammengestellt. In den permanenten Informationen ist einsehbar, welches Land welche Stationen, Schiffe und Flugzeuge betreibt, welche Abfallbehandlungsmaßnahmen vorgenommen werden und welche Notfallpläne existieren. Diese Informationen sind im Rahmen der vorgeschriebenen Berichterstattung jährlich zu aktualisieren.
Die Berichte der einzelnen Konsultativstaaten sind auf den Seiten des Sekretariats zum Antarktis-Vertrag (Antarctic Treaty Secretariat - ATS) zu finden.