Neue Daten zu Betrieben nach Störfallverordnung in Deutschland

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Chemiefabriken sind ein Beispiel für Betriebe, in denen mit gefährlichen Stoffen umgegangen wird.
Quelle: Ian Brodie / fotolia.com

In Deutschland gibt es rund 3.800 Anlagen, die unter die Störfallverordnung fallen, zum Beispiel Chemiefabriken oder Lager für gefährliche Stoffe. Zur Information der Öffentlichkeit werden Angaben zu diesen Betrieben in einer europäischen Datenbank vorgehalten, etwa zum Betreiber und zu Standort und Art der Anlage. Die Datenbank wurde zum Ende des Jahres 2021 aktualisiert.

Von Betrieben, bei denen bestimmte gefährliche Stoffe in Mengen oberhalb definierter Schwellenwerte vorkommen, können bei Störfällen Gefährdungen für Mensch und Umwelt ausgehen. Zu diesen Betrieben können Standorte der chemischen Industrie, des verarbeitenden Gewerbes, Lageranlagen oder auch Biogasanlagen zählen.

Zur Information der Öffentlichkeit über die Standorte, die Art der Tätigkeit dieser Betriebsbereiche sowie weiterführende Angaben gemäß Anhang V der 12. Bundesimmissionsschutzverordnung (⁠BImSchV⁠) werden die Daten in der europäischen Datenbank eSPIRS vorgehalten.

Für Deutschland aktualisiert das Umweltbundesamt diese Daten im Jahresrhythmus jeweils zum Ende eines Jahres. Die Ende 2021 aktualisierten Daten stehen ab sofort in der europäische Datenbank eSPIRS zur Verfügung. Über eine Anmeldung ist die englischsprachige Datenbank für alle Interessierten kostenlos einsehbar. Die dort enthaltenen Angaben zu den deutschen Anlagen sind überwiegend auf Deutsch.

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Schlagworte:
 Störfallverordnung  Anlagensicherung  Information der Öffentlichkeit  Betreiberpflicht