Neues Verpackungsgesetz

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Gelbe Säcke
Quelle: Zauberhut / Fotolia.com

Das Verpackungsgesetz hat am 12. Mai den Bundesrat passiert und damit die letzte Hürde genommen. Das Umweltbundesamt begrüßt, dass mit dem neuen Verpackungsgesetz mehr Verpackungen recycelt werden sollen – durch höhere Recyclingquoten und durch differenzierte Lizenzentgelte für besser recycelbare Verpackungen. Bedauerlich ist jedoch, dass die Wertstofftonne nicht verbindlich vorgeschrieben wird.

Aus ökologischer Sicht ist es dringend erforderlich, die Recyclingquoten insbesondere für Kunststoffe zu erhöhen. Wichtig ist auch die Errichtung einer Zentralen Stelle, welche durch Registrierung der Hersteller von Verpackungen und durch Datenerfassung einen wichtigen Beitrag dazu leistet, dass alle Hersteller ihren Pflichten bei der Sammlung und Verwertung der Verpackungen nachkommen. Hier setzt das neue Verpackungsgesetz aus Sicht des ⁠UBA⁠ richtig an. Dass die Lizenzentgelte dualer Systeme zukünftig stärker an ökologische Kriterien wie Recycling- und Sortiereigenschaften sowie den Einsatz von Rezyklaten gekoppelt werden, setzt ebenfalls dringend erforderliche Anreize für die Hersteller, Verpackungen recyclinggerechter und ressourcenschonender zu gestalten.

Das UBA begrüßt auch, dass die Pfandpflicht auf Nektare mit Kohlendioxid ausgeweitet wird, sodass diese künftig genauso wie die bisher schon pfandpflichtigen Fruchtschorlen einheitlich bepfandet werden.

Das UBA bedauert, dass mit dem Verpackungsgesetz keine einheitlichen Regeln für die Sammlung von sogenannten stoffgleichen Nichtverpackungen wie Spielzeuge, Töpfe oder andere Haushaltsgegenstände, und Verpackungen durchgesetzt werden konnten. Nun ist nach dem Verpackungsgesetz die Eigeninitiative der Kommunen gefragt. Einige Kommunen haben die Wertstofftonne bereits eingeführt. Es ist aus Sicht des UBA wünschenswert, dass zahlreiche weitere Kommunen diesem Beispiel folgen.

Das Verpackungsgesetz wird zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

 

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