Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm wird zur Pflicht
Am 3.10.2017 trat eine überarbeitete Klärschlammverordnung in Kraft. Nach einer Übergangsfrist darf demnach kein Klärschlamm aus mittleren und großen Kläranlagen mehr als Dünger eingesetzt werden. Gleichzeitig wird eine Rückgewinnung des im Klärschlamm enthaltenen Phosphors vorgeschrieben. Die Hintergründe erklärt das Portal „Cleaner Production Germany“ in einem Kurzfilm und einem Newsletter.