Recyclingfähigkeit von Verpackungen: Mindeststandard 2024

Eine überfüllte Mülltonne für Plastikabfälle, die leicht geöffnet ist, weil diese mit gefüllten Müllbeuteln voll ist. zum Vergrößern anklicken
Verpackungen sollen möglichst gut recyclingfähig sein.
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Hersteller bestimmter Verpackungen müssen sich an dualen Systemen beteiligen, damit die Verpackungen gesammelt, sortiert und verwertet werden. Seit 2019 sind die Entgelte hierfür auch danach zu bemessen, wie gut sich eine Verpackung recyceln lässt. Der Mindeststandard dafür, wie die Recyclingfähigkeit zu ermitteln ist, wurde nun an neue Entwicklungen im Verpackungssektor angepasst.

Damit die Recyclingfähigkeit der Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, methodisch auf einheitlicher Basis ermittelt wird, veröffentlicht die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt (⁠UBA⁠) seit 2019 jährlich bis zum 1. September einen Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit.

Nach einem Konsultationsverfahren zum Entwurf des Mindeststandards hat die ZSVR in Abstimmung mit dem UBA die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und, soweit zielführend, in dem nun veröffentlichten Mindeststandard 2024 berücksichtigt. Die Hintergründe zu Änderungen können dort ebenfalls eingesehen werden. Generelle Informationen zum Mindeststandard finden Sie auf der Homepage der ZSVR.

Das UBA sieht den verbindlichen Mindeststandard als wichtige methodische Basis für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen an. Er gibt Mindestkriterien unter Berücksichtigung der Praxis der Sortierung und Verwertung vor. Bei der Bemessung der Recyclingfähigkeit sind danach mindestens folgende Anforderungen zu berücksichtigen:

(1) Vorhandensein von Sortier- und Verwertungsinfrastruktur für ein hochwertiges werkstoffliches Recycling für diese Verpackung,

(2) Sortierbarkeit der Verpackung sowie, bei technischer Notwendigkeit, Trennbarkeit ihrer Komponenten,

(3) Keine Recyclingunverträglichkeiten von Verpackungskomponenten oder enthaltenen Stoffen, die nach der Verwertungspraxis einen Recyclingerfolg verhindern können.

Der Mindeststandard 2024 berücksichtigt die Ergebnisse der UBA-Eigenforschung zur Praxis der Sortierung und Verwertung 2022/2023. Die neue Studie basiert auf umfangreichen Erhebungen von Sortier- und Verwertungsanlagen und beleuchtet die aktuellen Sortier- und Verwertungsinfrastrukturen von Verpackungsabfällen. Ermittelt wird die Wahrscheinlichkeit, dass eine Verpackung sortiert und einem hochwertigen werkstofflichen Recycling zugeführt wird. Dieser Kennwert wird für verschiedene Arten von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen bestimmt, die in der Sammlung der dualen Systeme gesammelt werden.

Der Mindeststandard ist eine in Branchenkreisen weithin akzeptierte Hilfestellung für die ökologische Verbesserung von Verpackungen. Zahlreiche Verpackungshersteller nutzen ihn zur Ermittlung der Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen und eine daran anknüpfende Optimierung. Die Methode zur Ermittlung der tatsächlichen Recyclingfähigkeit wurde auch in der EU und international mit großem Interesse aufgenommen.

Für eine umweltfreundliche Verpackungsgestaltung sind neben der Recyclingfähigkeit weitere Faktoren von Bedeutung. Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite.