Strengere harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung für D4

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Der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) unterstützt den Vorschlag des Umweltbundesamtes, für Octamethylcyclotetrasiloxan (D4) die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von „Aquatic Chronic 4 (H413)“ in „Aquatic Chronic 1 (H410)“ zu ändern.

Diese strengere Einstufung basiert auf chronischen aquatischen Toxizitätsdaten, die mit der 2. ATP (Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt) der ⁠CLP⁠-Verordnung für die Einstufung von Stoffen berücksichtigt werden müssen. Für die Einstufung von Gemischen, die D4 als Bestandteil enthalten, wurde ein Multiplikationsfaktor von 10 ermittelt.

Aufgrund der (sehr) persistenten, (sehr) bioakkumulierenden und toxischen Eigenschaften von D4 hat das Umweltbundesamt zudem einen Vorschlag zur Identifizierung als besonders besorgniserregenden ⁠Stoff⁠ bei der ECHA eingereicht. Dieser Vorschlag kann bis zum 23. April 2018 kommentiert werden: https://echa.europa.eu/de/substances-of-very-high-concern-identification

D4 wird zur Herstellung von Silikonpolymeren verwendet.

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Schlagworte:
 Einstufung und Kennzeichnung - GHS  Silikonverbindung