Diese strengere Einstufung basiert auf chronischen aquatischen Toxizitätsdaten, die mit der 2. ATP (Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt) der CLP-Verordnung für die Einstufung von Stoffen berücksichtigt werden müssen. Für die Einstufung von Gemischen, die D4 als Bestandteil enthalten, wurde ein Multiplikationsfaktor von 10 ermittelt.
Aufgrund der (sehr) persistenten, (sehr) bioakkumulierenden und toxischen Eigenschaften von D4 hat das Umweltbundesamt zudem einen Vorschlag zur Identifizierung als besonders besorgniserregenden Stoff bei der ECHA eingereicht. Dieser Vorschlag kann bis zum 23. April 2018 kommentiert werden: https://echa.europa.eu/de/substances-of-very-high-concern-identification
D4 wird zur Herstellung von Silikonpolymeren verwendet.