UBA und BfN veranstalten Fachtagung zur Gemeinsamen Agrarpolitik

Das Bild zeigt ein Maisfeld mit einem blühenden Feldrandstreifen, sowie einen Feldweg, an dessen Rand Sträucher und Bäume wachsenzum Vergrößern anklicken
Blühstreifen fördern die Biodiversität
Quelle: Lichtbildmaster / stock.adobe.com

Am 21. November 2024 luden das Umweltbundesamt (UBA) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) zu einer Fachtagung zur Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) ein. Auf der Veranstaltung wurden aktuelle Forschungsergebnisse für eine zukunftsfähige Agrarumweltpolitik vorgestellt und mit zahlreichen Vertreter*innen aus Verwaltung, Wissenschaft und Praxis die Möglichkeiten ihrer Umsetzung diskutiert.

Im Zentrum der Tagung stand die Leitfrage, wie die GAP wirksamer auf Ziele des Natur- und Umweltschutzes in der Agrarlandschaft ausgerichtet werden kann. Entscheidend für die Verwaltung und die Betriebe wäre hierfür eine möglichst anwendungsfreundliche und schlanke Ausgestaltung der unterschiedlichen Instrumente.

Aus verschiedenen Forschungsprojekten wurden Beispiele für ein satellitengestütztes ⁠Monitoring⁠, digitale Entscheidungssysteme für die Erbringung von ⁠Ökosystemleistungen⁠ und die Gestaltung maßgeschneiderter, zielgerichteter Agrarumweltmaßnahmen vorgestellt. Die Diskussionen mit dem Publikum zeigten, dass großer Bedarf nach innovativen Lösungsansätzen besteht. Das System einer gemeinschaftlichen, landschaftsbezogenen Umsetzung von Agrarumweltmaßnahmen in Form kooperativer Zusammenschlüsse landwirtschaftlicher Betriebe wurde ebenfalls vorgestellt. Letzteres stieß insbesondere bei Vertreterinnen und Vertretern der Länderverwaltungen auf großes Interesse, da diese Form der Zusammenschlüsse noch nicht in allen Bundesländern förderfähig ist.

Komplexe GAP-Verfahren hemmen die Landwirtschaft

Ein völlig neuer, umfassender Ansatz zur ergebnisorientierten Honorierung von Umweltleistungen und ein Grundlagenvortrag zu Möglichkeiten und Grenzen der GAP eröffneten schließlich die breitere Diskussion zu strukturellen Aspekten der GAP. In der Podiumsdiskussion mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Verwaltung und Praxis wurde bildlich darüber diskutiert, wie sich aus dem verhedderten „Wollknäuel“ – der jetzigen GAP – ein bequemer „Pullover“ stricken ließe.

In den Diskussionen des Tages wurde deutlich, dass die lange Historie der Entwicklung von Agrarumweltmaßnahmen und ihre Anpassung an neue GAP-Förderperioden in Deutschland – gerade in Verbindung mit der föderalen Struktur – die GAP zunehmend komplexer und unübersichtlicher gemacht haben. Insbesondere Verfahren zur Antragsstellung und die Kontroll- sowie Sanktionsmechanismen sind demnach derart komplex und starr geworden, dass sie ein echtes Hemmnis für viele Landwirtinnen und Landwirte darstellen. Es wurde deutlich, dass hier unterschiedliche Erwartungen und Bedürfnisse der Landwirtschafts- und Naturschutzpraxis auf der einen und der kontrollierenden Verwaltung auf der anderen Seite zusammengeführt werden müssen, um die Situation zu entspannen. Unterschiedliche Ansätze, wie

  • ein indikatorbasiertes Benchmarkingsystem zur Nachhaltigkeitsbewertung landwirtschaftlicher Betriebe,
  • eine professionalisierte Unterstützung der Betriebe bei Antragsstellung und Berichterstattung (ähnlich der Funktion eines Steuerberaters bei der Steuererklärung),
  • satelliten- und KI-gestützte Systeme zum Vorfiltern und zur Reduktion des Kontrollaufwandes vor Ort oder
  • eine intensive Ansprache und Begleitung der Betriebe bei spezifischen Maßnahmen (z.B. im ⁠Vertragsnaturschutz⁠) durch die Verwaltung

wurden u.a. als Möglichkeiten genannt, um hier Abhilfe zu schaffen.

Die Frage, wie eine Umgestaltung der GAP in Deutschland gelingen könnte – sei es mit einem harten Schnitt oder schrittweise – blieb unbeantwortet. Änderungen am System stellen insbesondere die Landesverwaltungen, die für die Genehmigung und Kontrolle der Fördermittel zuständig sind, regelmäßig vor große Herausforderungen. Maßgeblich für positive Veränderungen könne demnach gemeinsames Lernen statt formalistischer Kontrolle und ein regelmäßiger, vertrauensvoller Austausch zwischen den beteiligten landwirtschaftlichen Betrieben und Verwaltungen sein.

UBA⁠ und ⁠BfN⁠ unterstützen Diskurs um Weiterentwicklung der GAP

Deutlich wurde zudem, dass durchaus sehr unterschiedliche Ziele mit der GAP verfolgt werden. Zu den inoffiziellen Zielen der GAP gehört demnach auch, dass sie ein einfaches Instrument zur Umverteilung von Geldern zwischen den verschiedenen Ebenen der EU – Union, Mitgliedstaaten, Gliedstaaten, landwirtschaftliche Betriebe – darstellt. Wobei viele Akteure besonders darauf bedacht sind, finanzielle Einbußen zu vermeiden. Dieses Vorgehen steht jedoch der Idee einer leistungsorientierten Verteilung der GAP-Gelder zum Wohle des Umwelt- und Naturschutzes entgegen.

In Bezug auf den Leitgedanken der Fachtagung zeigt sich, dass Wirksamkeit, Anwendungsfreundlichkeit und Schlankheit der Strukturen viel zu oft nicht Hand in Hand gehen. Mitunter werden sie vermutlich auch zukünftig nicht Hand in Hand gehen können, denn gerade Strukturen mit einem erhöhten Verwaltungs- und Koordinationsaufwand, wie Maßnahmen des gezielten Vertragsnaturschutzes oder kooperative Modelle, sind vergleichsweise wirksam und anwenderfreundlich.

Hier weitere Fortschritte zu erzielen, die Bedürfnisse von Kontrollierenden und Kontrollierten zukünftig stärker gemeinsam zu betrachten und eine optimale Aufgabenteilung zwischen EU-Ebene, Bundesebene und der Ebene der Bundesländer zu finden, sollten Ziele des letztlich politisch zu führenden Diskurses der nächsten Zeit sein. UBA und BfN unterstützen diesen Weg mit ihren fachlichen Beiträgen und werden den auf der Fachtagung stattgefundenen regen Austausch zwischen Wissenschaft, Praxis und Verwaltung auch weiterhin fördern.

 

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