Der Vorschlag der EU, das bestehende System der Flächenprämien in nationale Verantwortung zu übertragen, ist aus Sicht der KLU nur eine symbolische Korrektur. Er wird die seit vielen Jahren bekannten Probleme wie die hohen Stickstoffüberschüsse oder den Verlust der Artenvielfalt nicht lösen können. Die KLU empfiehlt daher, die EU-Agrarförderung für eine angemessene Honorierung ökologischer Leistungen der Landbewirtschaftung einzusetzen.
Eckpunkte der KLU für die Gemeinsame Agrarpolitik:
- Mehr Finanzmittel für die Umstellung landwirtschaftlicher Betriebe auf eine nachhaltigere und klimaangepasste Bewirtschaftung bereitstellen.
- Rahmenbedingungen etablieren, welche Sozial- und Umweltdumping in der gesamten Produktionskette ausschließen.
- Gezielt agrarstrukturell benachteiligte, aber ökologisch wertvolle Regionen fördern.
- Nutzungsverfahren für Grünland fördern, die eine kostendeckende Bewirtschaftung bei gleichzeitigem Erhalt einer artenreichen Flora ermöglichen.
- Erzeugnisse kennzeichnen, die aus ressourcenschonender Bewirtschaftung stammen.
- Ökologische Mindestanforderungen an die Landwirtschaft im europäischen und nationalen Ordnungsrecht verankern.