Lärmkarten

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Lärmbelastung der Bevölkerung nach vergleichbaren Kriterien zu ermitteln. Hierdurch ergibt sich ein objektives Bild der Lärmbelastung in Europa.

Die Kartierung von Umgebungslärm ist im Paragraf 47c des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie in der "Verordnung über die Lärmkartierung - 34. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV)" geregelt.

Lärmkarten müssen bis zum 30. Juni 2022 erstellt bzw. aktualisiert werden für

  • Ballungsräume mit einer Einwohnerzahl von über 100 000,
  • Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr,
  • Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30 000 Zügen pro Jahr und
  • Großflughäfen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 50 000 Bewegungen pro Jahr.

Zur Vergleichbarkeit der Ergebnisse werden EU-weit einheitliche Berechnungsverfahren und Kenngrößen (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex ⁠LDEN und der Nachtlärmindex ⁠LNight⁠) verwendet.

Lärmkarten bestehen aus einer flächenhaften Darstellung der Lärmbelastung und aus tabellarischen Angaben zur Zahl der lärmbelasteten Menschen sowie der geschätzten Zahl der gesundheitsschädlichen Auswirkungen und Belästigungen.

Die Öffentlichkeit ist über die Lärmkarten und die Ergebnisse zu informieren. Dies hat in für die Öffentlichkeit verständlicher Darstellung und leicht zugänglichen Formaten zu erfolgen.

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat "Hinweise zur Lärmkartierung" veröffentlicht, die die Rechtsvorschriften erläutern. Sofern Interpretations- oder Ermessensspielräume für den Vollzug bestehen, sollen die Hinweise eine einheitliche Auslegung und Durchführung des Paragrafen 47c ⁠BImSchG und der 34. BImSchV durch die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden gewährleisten.

Die Kartierung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes erfolgt durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA).

Die Ergebnisse der Lärmkartierung zeigen, dass weite Teile der Bevölkerung von hohen Lärmbelastungen betroffen sind. Zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen werden von den zuständigen Behörden Lärmaktionspläne aufgestellt.

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