Ein wesentliches Ziel des zum 1. Januar 2019 in Kraft tretenden neuen Verpackungsgesetzes ist es, sicherzustellen, dass künftig alle Hersteller von Verpackungen ihrer Produktverantwortung nachkommen und die Kosten für die Sammlung, Sortierung und Verwertung übernehmen. Diese Pflicht müssen Hersteller von mit Ware befüllten Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, erfüllen, indem sie diese Verpackungen an einem System beteiligen und dafür ein Beteiligungsentgelt zahlen. Um zu verhindern, dass – wie in der Vergangenheit teils geschehen – Hersteller für ihre Verpackungen kein oder zu wenig Beteiligungsentgelt zahlen und deren Verpackungen auf Kosten anderer gesammelt, sortiert und verwertet werden, müssen Hersteller künftig bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister bestimmte Daten melden, z.B. wie viele Verpackungen von welcher Materialart sie bei welchem System beteiligen. Auch die Systeme müssen der Zentralen Stelle Verpackungsregister u.a. melden, welche und wie viele Verpackungen bei ihnen beteiligt wurden. Das Zusammenfließen der Informationen an einer Stelle ermöglicht, abzugleichen, ob die Angaben von beiden Seiten übereinstimmen. Bisher waren Verpackungsdaten zu verschiedenen Zwecken an verschiedene Stellen zu melden (z. B. Gemeinsame Stelle dualer Systeme, IHK, Bundesländer). Dadurch waren ein Abgleich und eine Verfolgung von Datendifferenzenerschwert.
Für die Datenmeldungen hat die Zentralen Stelle Verpackungsregister nun ein Datenmelde-Tool im Verpackungsregister LUCID freigeschaltet. Damit besteht bereits gut zwei Monate vor Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes die Möglichkeit für Hersteller, bei der Zentralen Stelle ihre Verpackungen und ihre Systembeteiligung zu melden. Wer keine Meldung, verspätete, unvollständige oder falsche Meldungen abgibt, handelt ordnungswidrig.
Durch den Abgleich fallen Fehl- oder Nichtmeldungen auf und können Unterbeteiligungen leichter sanktioniert werden. Dies verstärkt den Anreiz für Hersteller, alle pflichtigen Verpackungen an einem System zu beteiligen, und soll verhindern, dass Hersteller – wie in der Vergangenheit teils geschehen – ihrer Produktverantwortung nicht oder nur teilweise nachkommen und dadurch unlautere Wettbewerbsvorteile erzielen. Zudem kann so besser geprüft werden, ob die gesetzlichen Recyclingquoten erfüllt werden.
Zugleich hat die Zentralen Stelle Verpackungsregister das Prüferregister freigeschaltet. In diesem müssen sich Sachverständige und Prüfer, z.B. Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, registrieren, wenn sie zukünftig im Rahmen des Verpackungsgesetzes tätig werden wollen. Das Register dient der Qualitätssicherung der verschiedenen unter dem Gesetz vorzunehmenden Prüfungen. Die registrierten Prüfer müssen bei Prüfungen z.B. von Mengenstromnachweisen oder Vollständigkeitserklärungen Prüfleitlinien einhalten, die die Zentralen Stelle Verpackungsregister im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt erarbeitet. Wer Prüfleitlinien missachtet, kann aus dem Register ausgelistet werden. So wird für ein hohes und einheitliches fachliches Prüfniveau gesorgt.
Nähere Informationen zur Datenmeldung und zum Prüferregister finden Sie auf der Homepage der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister.
Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister und das neue Verpackungsgesetz
Die neu errichtete Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister ist mit zahlreichen hoheitlichen Aufgaben im Rahmen des ab 1.1.2019 geltenden Verpackungsgesetzes beliehen und untersteht diesbezüglich der Rechts- und Fachaufsicht des Umweltbundesamtes. So ist sie für die Prüfung zuständig, ob die im Vergleich zur bisherigen Verpackungsverordnung deutlich höheren Verwertungsquoten eingehalten und mehr Verpackungsabfälle dem Recycling zugeführt werden.