Weichmacher in Mousepad und Kopfhörer

Kopfhörer liegt auf Computertastaturzum Vergrößern anklicken
Auch in Kopfhörern und Tastaturen wurden Weichmacher gefunden.
Quelle: s_l / Fotolia.com

Ein Test des C’t-Magazin hat ergeben, dass Mauspad, Kopfhörer, Tastaturen und Handy-Hüllen zum Teil besorgniserregende und verbotene Weichmacher enthalten. In einem Drittel der getesteten Produkte kamen PAK, die Weichmacher DEHP oder SCCP - so genannte kurzkettige Chlorparafine - vor. Letztere sind EU-weit verboten, das gilt auch für Importprodukte.

Für ⁠PAK⁠ und ⁠SCCP⁠ gilt: Sie können  krebserregend sein,  verändern das Erbgut oder gefährden die Fortpflanzung. In der Umwelt werden sie kaum abgebaut und können sich im menschlichen Körper, in Organismen und in der Umwelt anreichern. Stoffe mit diesen Eigenschaften sind laut Chemikalienrecht „besonders besorgniserregend“. Sofern sie in bestimmten Produkten enthalten sind – weil dieser Verwendungszweck in einer bestimmten Menge gesetzlich erlaubt ist -  muss der Hersteller darüber Auskunft geben. Allerdings erst auf Nachfrage. Das sieht die europäische Chemikalienverordnung ⁠REACH⁠ vor. Am einfachsten ist dies online auf der Website reach-info.de möglich. Dort tragen Sie den Strichcode des Produktes in ein Online-Formular ein. Dadurch wird eine Anfrage an den Hersteller oder Händler ausgelöst. Mit einer Anfrage signalisieren Sie auch, dass diese Stoffe vermieden werden sollen.

Für ⁠PAK⁠ gilt ab Dezember 2015 ein Grenzwert. Produkte, die mit der Haut in Kontakt kommen, dürfen dann den neuen PAK-Grenzwert von 1 mg/kg nicht mehr überschreiten. Bei  Spielzeug und Babyartikeln liegt dieser bei 0,5 mg/kg. DEHP ist derzeit schon in Babyartikeln und Spielzeug verboten. Für die Verwendung in Kunststoffverpackungen für Lebensmittel gelten ebenso bestimmte Grenzwerte.

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Schlagworte:
 Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe  Weichmacher