Wie das Wasser im Hallenbad sauber bleibt
Schwimmen ist auch im Winter beliebt. Doch wer kennt ihn nicht, den typischen Geruch im Hallenbad?
Schwimmen ist auch im Winter beliebt. Doch wer kennt ihn nicht, den typischen Geruch im Hallenbad?
Das, was manchmal unangenehm „chlorähnlich“ riecht, ist Trichloramin. Gelangen Hautreste, Schuppen, Schweiß, Urin und Kosmetika der Badegäste ins Wasser, reagiert das Desinfektionsmittel Chlor mit den Verunreinigungen unter anderem zu leicht flüchtigem Trichloramin, das zum Teil als Gas von der Wasseroberfläche aufsteigt. Es kann zu Atemwegsreizungen führen. Für hoch allergiegefährdete Babys kann es gesundheitlich problematisch sein.
Trichloramin entsteht durch die Reaktion von Chlor mit Harnstoff, der von den Badegästen durch das Ausspülen aus der Haut sowie über Urin und Schweiß in das Beckenwasser gelangt.
Harnstoff ist ein wichtiger Bestandteil der Haut: Er hält sie feucht. Die Hornschicht als äußere Schicht der Haut enthält circa acht Mikrogramm Harnstoff pro Quadratzentimeter. Ein erwachsener Mensch besitzt ungefähr zwei Quadratmeter Hautoberfläche. Beim Schwimmen oder Baden wird der Harnstoff vom Wasser vollständig aus der Haut ausgespült. So gelangen pro Badegast durchschnittlich 0,16 Gramm Harnstoff ins Badewasser. Bei 1000 Badegästen wären das 160 Gramm.
Durch gründliches Duschen lässt sich der Harnstoff fast vollständig aus der Haut entfernen. Das Beispiel verdeutlicht, wie wichtig das Duschen vor dem Schwimmen ist, um die Bildung von Trichloramin zu verringern. Die Toilette zu benutzen, ist eine Selbstverständlichkeit. Gerade für Kinder sind diese Hygieneregeln besonders wichtig.
Entsteht in einem Hallenbad dennoch zu viel Trichloramin, entfernt es die Wasseraufbereitung.
Was müssen Bäderbetriebe noch tun? Öffentliche und gewerblich genutzte Bäder sind dazu verpflichtet, regelmäßig Frischwasser in das Badewasser zu leiten - in der Regel 30 Liter pro Badegast. Somit werden die restlichen Harnstoffanteile ausreichend verdünnt. Außerdem müssen Schwimmhallen gut gelüftet sein. Mit diesen und anderen Maßnahmen können die Bäderbetreiber den Richtwert für Trichloramin einhalten. Er darf 0,2 mg pro m³ nicht übersteigen.
Der Film „Gesund wie ein Fisch im Wasser“ informiert Badegäste, wie sie durch die Einhaltung der persönlichen Hygiene – zum Beispiel durch gründliches Duschen vor dem Schwimmen und rechtzeitiges Aufsuchen der Toilette – zu sauberem Beckenwasser beitragen.