Holzindustrie
Die holzbearbeitende und holzverarbeitende Industrie ist ein bedeutender Wirtschaftzweig in Deutschland. Die beiden größten Teilbereiche stellen dabei die Sägeindustrie und die Holzwerkstoffindustrie dar.
Die holzbearbeitende und holzverarbeitende Industrie ist ein bedeutender Wirtschaftzweig in Deutschland. Die beiden größten Teilbereiche stellen dabei die Sägeindustrie und die Holzwerkstoffindustrie dar.
Die Sägeindustrie produziert vor allem Schnitthölzer (z.B. Bretter, Latten, Bohlen, Balken) für den Baubereich, Holzverpackungen und Möbel. Die Weiterverarbeitung des Holzes kann unter anderem durch Trocknen, Hobeln, Fräsen, Kleben und Imprägnieren erfolgen. Beim Holzeinschnitt fallen Holzhackschnitzel, Holzspäne und andere Sägeresthölzer an, die der Holzwerkstoff- und Holzpelletindustrie als Rohstoff dienen. Holzstaubemissionen können durch geeignete technische und bauliche Maßnahmen gemindert werden.
Zur Produktpalette der Holzwerkstoffindustrie gehören unter anderem Spanplatten, Grobspanplatten (OSB-Platten), Faserplatten und Sperrholz. Bei der Herstellung dieser Holzwerkstoffe werden die Holzrohstoffe, wie Holzspäne, Holzfasern und Furniere, getrocknet und mit einem Bindemittel unter hohen Temperaturen und Druck verpresst. Bei der Herstellung von Holzwerkstoffen können insbesondere Emissionen an Holzstäuben, organischen Stoffen und Formaldehyd entstehen. Vor allem die Trocknung der Holzspäne, Holzgrobspäne und Holzfasern ist emissionsrelevant. Zur Verminderung dieser Emissionen nutzen die Anlagen in den Produktionsprozess integrierte oder nachgeschaltete Minderungstechniken.
Gemäß der Richtlinie über Industrieemissionen (IED 2010/75/EU) wurde im Jahr 2015 ein Merkblatt über die Besten Verfügbaren Techniken im Bereich der Herstellung von Platten auf Holzbasis (Spanplatten, Faserplatten, OSB) veröffentlicht. Auch für die Anlagen zur Holzkonservierung wurden die besten verfügbaren Techniken ermittelt und im Jahr 2020 veröffentlicht. Sie finden sich im Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken für die Behandlung von Oberflächen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln, einschließlich der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien. Das Umweltbundesamt nahm als deutsche Vertretung an diesen Erarbeitungsprozessen teil.
Holz und Holzwerkstoffe werden nach dem Ende ihrer Nutzung als Altholz gesammelt. Je nach Art der vorherigen Nutzung kann das Altholz verunreinigt sein, zum Beispiel durch Lacke oder Beschichtungen. Für eine möglichst hochwertige Verwertung wird das Altholz deshalb in Altholzaufbereitungsanlagen sortiert und aufbereitet. Im Anschluss kann das Altholz stofflich oder energetisch verwertet werden. Altholz, welches nicht verwertet wird, ist zur Beseitigung einer hierfür zugelassenen thermischen Behandlungsanlage zuzuführen. Den rechtlichen Rahmen für die schadlose Verwertung und Beseitigung von Altholz bildet die Altholzverordnung (AltholzV). Nach Berechnungen des IWARU der FH Münster wurden im Jahr 2016 in Deutschland rund 10 Millionen Tonnen Altholz erfasst. Davon wurden rund 1,5 Mio. t Altholz stofflich verwertet. Hauptabnehmer für aufbereitetes Altholz zur stofflichen Verwertung ist die Spanplattenindustrie. Die energetische Verwertung von Altholz hat entsprechend den Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (BImSchG) in geeigneten Feuerungsanlagen zu erfolgen.