Herrsching: Beschaffung von Ökostrom

Bereits 2009 hat die Gemeinde Herrsching am Ammersee den Beschluss gefasst, die Liegenschaften der Gemeinde Herrsching sowie die Straßenbeleuchtung mit Ökostrom zu versorgen und führte die erste Ökostromausschreibung für die Lieferung 2010/2011 durch. 2011 stand die Ausschreibung der Stromversorgung für die folgenden zwei Jahre erneut an, wiederum wurde die Stromerzeugung aus regenerativen Quellen in den Mittelpunkt gestellt. Ziel ist es, die strombedingten CO2-Emissionen der Gemeinde zu reduzieren sowie zum Ausbau der erneuerbaren Energien, zum Klimaschutz und zur Minimierung der zukünftigen Klimaanpassungskosten beizutragen. Das Volumen der Stromlieferung lag bei ca. 1.409.000 kWh pro Jahr mit einer Schwankungsbreite in Höhe von + bzw. -10 Prozent.
Nach den Anforderungen der Ausschreibung müssen 100 Prozent des gelieferten Stroms aus regenerativen Energien erzeugt werden. Weiterhin ist vom Auftragnehmer sicherzustellen, dass in jedem Kalenderjahr mindestens 70 Prozent des gelieferten Stroms aus Anlagen stammen, die höchstens sechs Jahre alt sind. Zusätzlich darf keine Anlage mehr als zwölf Jahre vor dem Lieferzeitpunkt in Betrieb gegangen sein.
Auch für die unterschiedlichen Erzeugungsarten sind spezielle Umweltanforderungen festgelegt. So dürfen sich Windkraft- und Photovoltaikanlagen auf Freiflächen nicht in ausgewiesenen Schutzgebieten in Nationalparks, Biosphärenreservaten usw. befinden. Die Stromerzeugung aus Biomasse hat nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung bei einem Jahresnutzungsgrad von über 70 Prozent zu erfolgen, die Brennstoffe müssen aus zertifiziertem Öko-Anbau bzw. FSC-zertifizierten Forstbetrieben stammen. Für Ökostrom aus Wasserkraft gilt, dass die Stromerzeugung auf reaktivierte oder sanierte Anlagen beschränkt ist, während bei Neuanlagen nur Laufwasserkraftwerke zulässig sind.
Des Weiteren werden Auftragnehmer in den Ausschreibungsunterlagen dazu verpflichtet, entweder durch einen unabhängigen Prüfer oder durch die Zertifizierung entsprechender Labels mindestens die Befolgung der Kriterien der Richtlinie 2009/28/EG nachzuweisen. Darüber hinaus hat der Stromlieferant durch Nachweis zu garantieren, dass die Nachfrage der Gemeinde in jedem Jahr befriedigt wird und die Vorgaben zum Alter der Anlagen erfüllt werden. Dabei ist zu beachten, dass der zusätzliche Umweltnutzen durch die geforderte Energieerzeugung aus Neuanlagen direkt mit dem gelieferten Strom verknüpft ist und nicht von Dritten in Form von Zertifikaten o.ä. bereitgestellt werden kann.

Effekte und Einsparungen

Bemerkungen

Im Vergleich zum Bundesstrommix vermeidet die Gemeinde Herrsching jährlich rund 847 t (bei 601 g CO2/kWh )[1] an elektrizitätsbedingten CO2-Emissionen. Die Menge des radioaktiven Abfalls reduziert sich um 705 g (bei 0,0005 g/kWh ) [2].
[1] Quelle: UBA: http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/4488.pdf, Schätzungen für das Jahr 2012.
[2] Quelle: BDEW http://www.bdew.de/internet.nsf/id/DE_Datenplattform_Stromkennzeichnung, für das Jahr 2011.

Verwendete Arbeitshilfen

Bei der Ausschreibung im Jahr 2011 wurde die Gemeinde Herrsching im Rahmen des EU-Projekts Buy Smart beraten.

Unterlagen

Folgende Informationen werden interessierten (insbesondere öffentlichen) Auftraggebern für gleichartige Ausschreibungen auf Anfrage zur Verfügung gestellt:

Interessierten öffentlichen Auftraggebern wird auf Anfrage für gleichartige Ausschreibungen der Ausschreibungstext zur Verfügung gestellt.

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