Chemische Pflanzenschutzmittel belasten Umwelt und Mensch

Einsatz von Insektizid mit einem Blitz zum Vergrößern anklicken
Gegen Schadorganismen im Garten muss unbedingt jeweils ein geeignetes Mittel ausgewählt werden.
Quelle: Mascha Schacht

Inhaltsverzeichnis

 

Wie Sie Pflanzenschutzmittel umweltschonend einsetzen

  • Prüfen Sie genau, gegen welchen Schädling oder welche Pflanzenkrankheit Sie vorgehen.
  • Verwenden Sie ⁠Pflanzenschutzmittel⁠ nur wie vom Hersteller vorgeschrieben.
  • Achten Sie auf die Witterungsverhältnisse.
  • Kaufen Sie die Produkte erst nach ausführlicher Beratung.
  • Vorsicht! Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
 

Gewusst wie

Hobbygärtner*innen wundern sich mitunter, warum ein ⁠Pflanzenschutzmittel⁠ nicht die gewünschte Wirkung erzielt. Das kann an einer falsch diagnostizierten Krankheit liegen oder daran, dass ein Mittel gegen einen bestimmten Schädling eingesetzt wird, dafür aber gar nicht zugelassen ist. Das belastet die Umwelt, die Menschen und auch den Geldbeutel.

  • Prüfen Sie genau, um welchen Schaderreger es sich handelt.
  • Manche Schädlinge sind nur ein optisches Problem, zum Beispiel Blattläuse an Ziergehölzen.
  • Suchen Sie nach Alternativen zu Pflanzenschutzmitteln, ein gezielter Wasserstrahl reicht häufig aus.
  • Verzichten Sie auf selbst hergestellte Pflanzenschutzmittel. Sie sind verboten und werden mit ihren Wirkungen oft unterschätzt.
  • Lassen Sie sich zum Beispiel von Gärtnereien oder Kleingartenvereinen beraten.
  • Der Einsatz jeglicher Unkrautvernichtungsmittel (= ⁠Herbizide⁠, z.B. Glyphosat, Essigsäure, Salz) auf versiegelten Flächen, etwa auf Hofflächen, Terrasse, Bürgersteig und Einfahrten, ist verboten.
Verschiedene Potenzielle Umweltwirkungen chemischer Pflanzenschutzmittel
Potenzielle Umweltwirkungen chemischer Pflanzenschutzmittel
Quelle: CC BY-ND 4.0 Umweltbundesamt 2016

Halten Sie sich an die Regeln: Sie dürfen ⁠Pflanzenschutzmittel⁠ nur so verwenden, wie es in der Gebrauchsanweisung steht. Manche Hobbygärtner*innen vermuten zum Beispiel, dass ein Mittel gegen Blattläuse an Rosen auch die am Salat beseitigen kann. Dabei ist es für diesen Bereich nicht zugelassen. Es wurde also nicht überprüft, ob es auch bei Salatpflanzen wirkt und ob die Auswirkungen für Mensch und Umwelt vertretbar sind.

  • Verwenden Sie Pflanzenschutzmittel nur in den Kulturen, für die sie explizit zugelassen sind.
  • Vorsicht vor Rückständen von Pflanzenschutzmitteln! Gerade bei Pflanzen, die für den Verzehr geeignet sind, riskieren Sie Ihre Gesundheit.
  • Halten Sie sich an die vorgeschriebenen Wartezeiten zwischen der letzten Anwendung und der Ernte.

Die passende ⁠Witterung⁠: Zeitdruck ist kein guter Ratgeber bei der Pflanzenpflege. Wer zum Beispiel seine Pflanzen noch kurz vorm nächsten Regenschauer chemisch behandeln will, belastet die Umwelt. Der Regen wäscht die Pflanzenschutzmittel ab, bevor sie überhaupt am beabsichtigten Standort wirken können.

  • Verwenden Sie Pflanzenschutzmittel nur an Tagen, für die keine Niederschläge angekündigt sind.
  • Vermeiden Sie die Mittagssonne, die Temperatur sollte unter 25 Grad liegen. Hitze vermindert die Wirkung vieler Pflanzenschutzmittel, da die Wirkstoffe verdunsten, bevor sie wirken.
  • Achten Sie auf einen windstillen Zeitpunkt. Sonst kann die Spritzbrühe in die weitere Umwelt gelangen, insbesondere in offene Gewässer.
  • Am sinnvollsten ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in den frühen Morgen- oder Abendstunden.
Windsack
Pflanzenschutzmittel dürfen bei starkem Wind nicht ausgebracht werden.
Quelle: Olaf Oliviero Riemer | www.wikimedia.org | Windsack auf dem Flugplatz Hodenhagen | https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en
 

Auch Laien werden bestraft: Beachten Sie die Regeln für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Anderenfalls drohen Geldstrafen – auch, wenn Sie zunächst gar nicht wissen, was Sie falsch gemacht haben.

  • Halten Sie sich genau an die Gebrauchsanweisung, verwenden Sie von dem ⁠Pflanzenschutzmittel⁠ niemals mehr oder weniger als in der Packungsbeilage vorgeschrieben.
  • Setzen Sie Pflanzenschutzmittel nur auf der dafür zugelassenen Kultur ein.
  • Der Einsatz auf versiegelten Flächen, etwa auf der Terrasse oder dem Bürgersteig, ist verboten. Die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro.

Was noch zu tun ist:

  • Entsorgen Sie Restmengen von Pflanzenschutzmitteln bei einer Sammelstelle für Sondermüll.
  • Entsorgen Sie Pflanzenschutzmittel niemals zum Beispiel in der Toilette, im Garten oder im Graben! Das kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro bestraft werden.
  • Sind Sie sich unsicher? Dann informieren Sie sich in öffentlichen Beratungsstellen, am Verkaufsort in Gartencentern und Baumärkten oder auf der Informationsplattform des Umweltbundesamts.

Weitere Informationen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln lesen Sie hier.

Weitere Tipps zum möglichst umweltverträglichen Umgang mit Unkraut finden Sie hier.

Auf Bioäckern findet sich mehr Biodiversität, als auf konventionellen Äckern
Ökolandbau fördert die Artenvielfalt.
Quelle: Umweltbundesamt
 

Hintergrund

Umweltsituation: Chemische ⁠Pflanzenschutzmittel⁠ können der Umwelt schweren Schaden zufügen. Das gilt unter anderem für einige, die systemisch wirken und von den Pflanzen aufgenommen werden. Die Wirkstoffe können unter anderem in den Nektar und die Pollen übergehen. Wie gefährlich solche Mittel sind, hängt unter anderem von Substanzeigenschaften ab, wie etwa ⁠Persistenz⁠, Anreicherung in der Pflanze und Mobilität in dieser. Um eine Zulassung zu erhalten, wird ein Pflanzenschutzmittel auch im Bereich Umwelt geprüft. Hierbei wird unter anderem darauf geachtet, ob ein Produkt Bienen gefährden könnte. Pflanzenschutzmittel, die als bienengefährlich und den Kategorien B1 und B2 zugeordnet sind, dürfen keine Zulassung für Anwendungen im Freiland erhalten. Weitere Informationen bietet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Pflanzenschutzmittel für nichtberufliche Anwender erhalten keine Zulassung, wenn mögliche Nebenwirkungen für Landlebewesen nur durch aufwändige Zusatzmaßnahmen auf ein vertretbares Maß beschränkt werden können. Ebenfalls keine Chance auf Zulassung haben Mittel, die einen mehr als zehn Meter weiten Abstand zum nächsten Gewässer erforderlich machen, um Wasserorganismen zu schützen.

Gesetzeslage: Das Pflanzenschutzgesetz unterscheidet zwischen beruflichen und nicht-beruflichen Anwendern. Hobbygärtner*innen dürfen nur Pflanzenschutzmittel verwenden, die für sie zugelassen und gekennzeichnet sind. Sie sind dem Gesetz nach nicht „sachkundig im Pflanzenschutz“. Gewerbliche Anwender müssen einen Sachkundennachweis erbringen. Der Gesetzgeber verlangt, dass sich professionelle Anwender zum Beispiel genau mit den Düsen beim Spritzen oder mit der Schutzausrüstung auskennen. Für den Hobbybereich sind lediglich die Mittel erlaubt, bei denen die Nebenwirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier als relativ gering gelten. Giftige und ätzende Pflanzenschutzmittel werden nicht zugelassen. Dasselbe gilt für sensibilisierende Substanzen, also solche, die häufig allergische Reaktionen hervorrufen. Generell verboten ist es, Pflanzenschutzmittel auf versiegelten Flächen einzusetzen. Ebenfalls nicht erlaubt sind selbst hergestellte Mittel, etwa aus Nikotin oder Chili. Das gilt allerdings nicht für ⁠Pflanzenstärkungsmittel⁠, zum Beispiel aus Brennnesseln.

Weitere Informationen finden Sie hier: