Lärmaktionsplanung

Mit der EG-Umgebungslärmrichtlinie (übernommen in §47a-f ⁠BImSchG⁠) steht vor allem in Kommunen ein wichtiges Instrument zur Lärmminderung zur Verfügung. Damit kann ein wesentlicher Beitrag zu einer gesünderen städtischen Umwelt geleistet werden. Die Richtlinie fordert a) die Erfassung bestimmten Umgebungslärms durch Lärmkartierungen, b) die Aufstellung von Lärmaktionsplänen (unter Beteiligung der Öffentlichkeit) mit dem Ziel, Maßnahmen zur Lärmminderung umzusetzen. Es wird ein dauerhafter Lärmminderungsprozess initiiert, in dem Lärmkartierungen und Aktionspläne ständigen - spätestens aber alle 5 Jahre - veränderten Lärmsituationen anzupassen sind. Insbesondere über die Lärmaktionsplanung unter Beteiligung der Öffentlichkeit besteht bei vielen Kommunen noch weit verbreitete ⁠Unsicherheit⁠. Das Projekt soll dazu beitragen, dass sie in die Lage versetzt werden, die Lärmaktionsplanung und die Umsetzung von Maßnahmen effektiv durchzuführen, um auf diese Weise einen Beitrag zu leiseren, d.h. auch gesünderen und lebenswerteren Kommunen zu leisten.
Thema (Bereich)Lärm
AntragstellerEA.UE
Laufzeit bis
verlängert bis