Seminar für § 32b LuftVG- Mitglieder

Nach § 32b des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) ist an allen Verkehrsflughäfen, für die ein Lärmschutzbereich nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm festzusetzen ist, eine Kommission zu bilden, die die Genehmigungsbehörde über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge berät (sog. Fluglärmkommission). Der Fluglärmkommission gehören nach dem Luftverkehrsgesetz auch Vertreter der Bundesvereinigung gegen Fluglärm an, die durch dieses Projekt aus- bzw. fortgebildet werden sollen. Dazu ist vorgesehen, eine Fortbildungsveranstaltung durchzuführen. Auf der Veranstaltung sollen Experten neuere Erkenntnisse zu verschiedenen Themen der Fluglärmbekämpfung vermitteln. Dadurch sollen die Vertreter der Bundesvereinigung gegen Fluglärm in die Lage versetzt werden, ihre Anliegen in den Fluglärmkommissionen fundiert vorzubringen und die Genehmigungsbehörde sachkundig zu beraten. (s. Antrag der Bundesvereinigung gegen Fluglärm vom 27.04.2002)
Thema (Bereich)Lärm
AntragstellerBVF
Laufzeit bis