Wasserrahmenrichtlinie

Neben diversen fachlichen Neuerungen enthält die im Dezember 2000 verabschiedete und bis Dezember 2003 in deutsches Recht umzusetzende WRRL auch ein wichtiges demokratisches Element: Die Einbeziehung der Öffentlichkeit an den Planungsprozessen gem. Art. 14 WRRL. Beteiligung setzt Information und Informiertheit von Bürger und Verbänden voraus. Damit die von der WRRL eingeräumten neuen Rechte auch effektiv 1genommen werden können, besteht der Inhalt des Vorhabens darin, Umweltverbände und andere gesellschaftliche Gruppen inhaltlich und organisatorisch mit den Regelungen der WRRL vertraut zu machen und sie gezielt zu schulen. Weiterhin sollen die Verbände und gesellschaftlichen Gruppen in die Lage versetzt werden, sich auch organisatorisch und strukturell dem neuen, auf Flusseinzugsgebiete abstellenden Ansatz der WRRL anzupassen. Dazu ist eine Bündelung und Vernetzung der bisherigen auf lokaler oder regionaler Ebene bestehenden Verbändeaktivitäten zum Gewässerschutz erforderlich, wozu das Vorhaben beitragen soll. Somit sind die Ziele wie folgt zusammenzufassen:
Thema (Bereich)Wasser und Gewässerschutz
AntragstellerGrüne Liga e.V
Laufzeit bis