Der Fachbereich V des Umweltbundesamtes ist für die Themen Klimaschutz, Energie und Emissionshandel zuständig. Hier ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) angesiedelt. Sie ist in Deutschland die zuständige Stelle für den Handel mit Zertifikaten für den Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids.
Der Klimaschutz ist eine der größten aktuellen Herausforderungen der Menschheit. Mit dem „Paris-Abkommen“ 2015 hat sich die Weltgemeinschaft dazu verpflichtet, den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur auf deutlich unter 2 Grad Celsius zu begrenzen und möglichst bei 1,5 Grad Celsius zu halten. Nach der Veröffentlichung des Sonderberichts des Weltklimarats (IPCC) 2018 geht die Tendenz deutlich zu 1,5 Grad Celsius, um die ansonsten massiven Auswirkungen des Klimawandels möglichst weitgehend zu verhindern. Nichts weniger als eine umfassende, globale Transformation zu einer nachhaltigen, dekarbonisierten und klimaresilienten Entwicklung ist dafür notwendig. Dafür muss beispielsweise die Energieversorgung in Industriestaaten wie Deutschland auf erneuerbare Energien umgestellt und eine bessere Energieeffizienz erreicht werden.
Die Abteilung V 1 kümmert sich unter anderem um die Weiterentwicklung der Abkommen zum internationalen Klimaschutz, die langfristigen Szenarien künftiger Energieversorgung sowie die Ziele, Maßnahmen und Instrumente, die für eine ambitionierte Klimaschutzpolitik erforderlich sind. Dazu gehört die Förderung der erneuerbaren Energien wie auch die Möglichkeiten zum Energiesparen bei Elektrogeräten und in Gebäuden sowie die Aufbereitung von Energie- und Emissionsdaten in Deutschland. Zudem betreibt die Abteilung V 1 das Herkunfts- und das Regionalnachweisregister für Strom aus erneuerbaren Energien.
Deutsche Emissionshandelsstelle (Abteilungen V 2, V 3 und V 4)
Die Abteilungen V 2, V 3 und V 4 bilden die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt). Die DEHSt ist gemäß Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG), Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und Projekt-Mechanismen-Gesetz (ProMechG) mit nahezu allen Vollzugsaufgaben zur Umsetzung des Europäischen Emissionshandels (EU-ETS) und des nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) betraut.
Der Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) ist das zentrale Klimaschutzinstrument der Europäischen Union. In dessen Rahmen betreut die DEHSt für Deutschland zurzeit rund 1.950 emissionshandelspflichtige Anlagen der Energiewirtschaft und Industrie sowie rund 400 Luftfahrzeugbetreiber. Die Arbeiten der Behörde umfassen unter anderem die Antragstellung und Zuteilung der Emissionsberechtigungen im EU-ETS ebenso wie das Kontomanagement im Register und die jährliche Emissionsberichterstattung. Auch die Steuerung der Versteigerung von Emissionsberechtigungen in Deutschland gehört zu den Aufgaben der DEHSt.
Quelle: Umweltbundesamt
UBA-Erklärfilm: Wie funktioniert der EU-Emissionshandel?
Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS), das in Deutschland am 01.01.2021 startete, ergänzt den EU-ETS auf nationaler Ebene um die Sektoren Wärme und Verkehr. Analog zum EU-ETS obliegt der DEHSt hier der Verkauf von nEHS-Zertifikaten, das Kontomanagement im nEHS-Register und die Berichterstattung.
Quelle: Umweltbundesamt
UBA-Erklärfilm: Wie funktioniert der nationale Emissionshandel für Brennstoffe in Deutschland?
Sämtliche Verfahren der DEHSt werden vollständig softwaregestützt und elektronisch abgewickelt. Ein eigener persönlicher Kundenservice unterstützt die Unternehmen bei allen Fragen rund um den Emissionshandel.
Die DEHSt ist darüber hinaus die nationale Zustimmungsstelle für Klimaschutzprojekte, die nach dem Kyoto-Protokoll unter der Klimarahmenkonvention durchgeführt werden. Denn unter dem Übereinkommen von Paris sind neue internationale Marktmechanismen vorgesehen. Diese beinhalten sowohl einen möglichen Handel von Minderungserfolgen im Rahmen bilateraler Kooperationen zwischen einzelnen Staaten oder Staatengruppen als auch den Handel von Projektgutschriften ähnlich dem früheren Clean Development Mechanism (CDM), bei dem Emissionsminderungen durch Klimaschutzprojekte aus anderen Staaten genutzt werden.
Zudem fällt die Bewilligung sowie Auszahlung von Beihilfen an stromintensive Unternehmen zur Kompensation indirekter CO2-Kosten (Strompreiskompensation) in den Aufgabenbereich der DEHSt. Außerdem ist sie die zuständige Behörde für die nationale Durchsetzung der MRV-Seeverkehrsverordnung über die Erfassung ("Monitoring"), Berichterstattung ("Reporting") und Verifizierung ("Verifying") von CO2-Emissionen von Schiffen größer 5.000 Bruttoraumzahl (BRZ) auf Fahrten von und zu EU-Häfen.
Eine weitere Aufgabe der DEHSt ist der Vollzug nach der „Upstream Emission Reduction“-Verordnung zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen bei der Gewinnung fossiler Brennstoffe.
„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des UBA und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit.
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