Altbatterien

Altbatterien können giftige Schwermetalle wie Quecksilber, Cadmium und Blei sowie stark brennbare Inhaltsstoffe enthalten. Um Mensch und Umwelt zu schützen und Wertstoffe in hohem Maße wiederzugewinnen, müssen sie getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall gesammelt und recycelt werden

Inhaltsverzeichnis

 

Im Jahr 2023 hat Deutschland alle von der EU geforderten Mindestziele erreicht

Die Masse von 213.595 Tonnen (t) Altbatterien, die den speziellen Recyclingverfahren für Altbatterien zugeführt wurden, stieg im Vergleich zum Vorjahr um 0,4 Prozent (%). Somit konnten 166.709 t Sekundärrohstoffe wiedergewonnen werden.

In den einzelnen Verfahren waren das unter anderem Blei, Schwefelsäure, Eisen/Stahl, Ferromangan, Nickel, Zink, Kupfer, Aluminium, Cadmium sowie Kobalt und Lithium. Diese Rohstoffe können im Rahmen einer Kreislaufführung erneut zur Batterie- und Akkuherstellung eingesetzt werden.

Untergliedert man die der stofflichen Verwertung zugeführte Gesamtmenge an Altbatterien in die im europäischen Berichtswesen gängigen drei Kategorien  

  • Blei-Säure-Altbatterien (185.285 t),
  • Nickel-Cadmium-Altbatterien (1.138 t) und
  • sonstige Altbatterien (27.172 t)

wird der beständig hohe Anteil der Blei-Säure-Altbatterien am Gesamtmarkt der Altbatterien deutlich. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die recycelte Masse der Blei-Säure-Altbatterien sogar um 7.473 t.

In die Kategorie „sonstige Altbatterien“ ordnen sich mengenmäßig insbesondere Lithium-Ionen (Li-Ion), Alkali-Mangan (AlMn)- und Zink-Kohle (ZnC)-Altbatterien ein. Nach 37.100 t im Jahr 2021 und 33.594 t im Jahr 2022 waren es 2023 noch 27.172 t sonstige Altbatterien, die einem Recyclingverfahren zugeführt wurden. Ein ansteigender Rücklauf ausgedienter Li-Ion-Akkus, bspw. aus dem Fahrzeug- oder stationären Energiespeicherbereich konnte noch nicht verzeichnet werden.

Für das Jahr 2023 wurden – entsprechend der Methodik der Recyclingeffizienzverordnung (EU) 493/2012– folgende durchschnittliche Recyclingeffizienzen für Verfahren der Recyclingbetriebe erzielt:

  • Recyclingverfahren von Blei-Säure-Batterien: 78,9 %,
  • Recyclingverfahren von Nickel-Cadmium-Batterien: 75,2 % und
  • Recyclingverfahren von sonstigen Batterien: 72,3 %.

Das Ziel der Recyclingeffizienzverordnung (EU) 493/2012, die im Jahr 2012 in Kraft trat, ist die Vergleichbarkeit der Recyclingeffizienzen der EU-Mitgliedstaaten durch eine einheitliche Berechnungsgrundlage. Die Begriffe Output- und Inputfraktion sind im Artikel 2 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 in Verbindung mit Anhang I dieser Verordnung definiert.
Die Recyclingeffizienz eines Recyclingverfahrens erhält man, indem die Masse der zurückgewonnenen Sekundärrohstoffe (Outputfraktionen) zur Masse der Altbatterien, die dem Verfahren zugeführt wurde (Inputfraktionen), ins Verhältnis gesetzt wird.

Zur Bewertung der Ergebnisse der deutschen Recyclingbetriebe kann die folgende Abbildung, die die ermittelten durchschnittlichen Recyclingeffizienzen den EU-Mindestzielen gegenübergestellt, beitragen (siehe Abb. „Effizienzen der Recyclingverfahren für Altbatterien 2022 und 2023“).

Bei der Darstellung von durchschnittlichen Recyclingeffizienzen, die der Prüfung der EU-Mindestziele dienen, kann es vorkommen, dass einzelne ineffiziente Recyclingverfahren die Zielanforderungen nicht erreichen und aufgrund der Systematik unerkannt bleiben. Unsere Einzelfallbetrachtung zeigt jedoch, dass alle Recyclingverfahren die Mindestziele erfüllen oder sogar weit übertreffen. Einzig die Recyclingverfahren für Nickel-Cadmium-Batterien liefern ein differenziertes Bild: So zählen die Verfahren mit 75,2 % zwar zu den effizientesten Recyclingverfahren – im Vergleich zu den gesetzlichen Mindestvorgaben in Höhe von 75 % wurden die Mindestziele jedoch nur knapp erreicht.

Ferner übermitteln die Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien ausführliche Daten zu den Verwertungsergebnissen der Geräte-Altbatterien im Rahmen der jährlichen Erfolgskontrollberichte – eine aktuelle Liste der genehmigten Rücknahmesysteme für Gerät-Altbatterien stellt die stiftung elektro-altgeräte (stiftung ear) zur Verfügung.

Die Masse der Geräte-Altbatterien, die einem Recyclingverfahren zur stofflichen Verwertung zugeführt wurde, betrug den Angaben der Rücknahmesysteme zufolge im Jahr 2023 30.483 t (2022: 35.123 t). Die Verwertungsquote für Geräte-Altbatterien, die ausdrückt, wieviel von den gesammelten Altbatterien einer stofflichen Verwertung zugeführt wurden, betrug exakt 100,0 % nach 108,4 % im Jahr 2022. Die erreichte Quote spiegelt wider, dass im Jahr 2023 alle gesammelten Altbatterien einer stofflichen Verwertung zugeführt wurden. Nennenswerte Altbatteriemengen, die nicht identifiziert und recycelt werden konnten, gab es im Berichtsjahr 2023 nicht. 

Wie erklären sich Verwertungsquoten von unter oder über 100 % in einzelnen Jahren?

Da sich die Verwertungsquote auf die Sammlung und die Verwertung von Altbatterien eines Kalenderjahres bezieht, resultieren Verwertungsquoten unter oder über 100 % größtenteils aus dem Auf- oder Abbau von Lagerbeständen, bspw. bei Sortier- und Recyclinganlagen.

Im Ergebnis belegen die aktuellen Daten, dass sowohl Sammlung als auch Sortierung – zur Sicherstellung des Altbatterierecyclings – etabliert sind und Recyclingbetriebe, die zugeführten Altbatterien über die Mindestziele hinaus recyceln.

Diagramm: Die Recyclingverfahren von Blei-Säure-Altbatterien erreichten 2023 eine durchschnittliche Effizienz von 78,9 %, von Nickel-Cadmium-Altbatterien 75,2 % und von den sonstigen Batterien durchschnittlich 72,3 %.
Effizienzen der Recyclingverfahren für Altbatterien 2022 und 2023
Quelle: Recyclingbetriebe von Altbatterien entsprechend den Vorgaben der EU-Verordnung zur Berechnung der Recyclingeffizienzen für Altbatterien (493/2012) Diagramm als PDF
 

Die Sammelquote für Geräte-Altbatterien sank im Jahr 2023 auf 50,4 Prozent

Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 55.197 t Gerätebatterien in Verkehr gebracht. Gegenüber dem Vorjahr war das ein Rückgang um 7.937 t. Die Masse der zurückgenommenen Geräte-Altbatterien verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 1.938 t auf 30.483 t. Dies entspricht einem Rückgang von ca. 5,9 %. Im Ergebnis betrug die Sammelquote 50,4 % (2022: 50,7 %). Das Mindestsammelziel gemäß der derzeit noch gültigen EU-Batterie-Richtlinie (2006/66/EG) in Höhe von 45 % wurde damit erfüllt. Ebenfalls erfüllt wurde die auf Grundlage des Batteriegesetzes geltende Sammelquote von 50 % für Geräte-Altbatterien. (siehe Abb. „Gerätebatterien: Sammelquote stieg im Berichtsjahr 2023“).

Die von den Rücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien veröffentlichten Berichte und ermittelten individuellen Sammelquoten des Berichtsjahres 2023 sind unter folgenden Links im Internet abrufbar:

Die Rücknahmesysteme müssen jeweils im eigenen System jährlich das gesetzlich vorgegebene Mindestsammelziel erreichen und dauerhaft sicherstellen. Da nicht alle Rücknahmesysteme ihre Sammelquoten im Einklang mit den vom Umweltbundesamt zur einheitlichen Berechnung der Sammelquoten und Überprüfung der Mindestsammelziele bekanntgegebenen Hinweisen ermittelt haben, ist eine unmittelbare Vergleichbarkeit der jeweils veröffentlichten Sammelergebnisse nicht gegeben. Rücknahmesysteme, die bei der Ermittlung der Sammelquote nicht den ⁠UBA⁠-Hinweisen gefolgt sind, weisen dies in ihren Berichten aus.

Hintergrund: Für eine dauerhafte Sicherstellung der Sammelquote ist unter Umständen ein rechnerischer Faktor (sogenannter dS-Faktor) bei der Ermittlung der Sammelquote zu berücksichtigen. Ohne Anwendung dieses mathematischen Ausgleichsfaktors kann durch eine unterjährige Wechselkonstellation die Situation entstehen, dass Hersteller beim Wechsel in ein neues Rücknahmesystem bei mehrjähriger Betrachtung eine geringere Masse Geräte-Altbatterien zur Erreichung des Sammelziels zurücknehmen müssten als Hersteller, die im alten Rücknahmesystem verblieben sind und die gleiche Masse an Batterien im gleichen Zeitraum in Verkehr gebracht haben. Insofern sorgt der Ausgleichsfaktor für verbesserte Wettbewerbsbedingungen unter den Rücknahmesystemen.

Das Diagramm bildet die Entwicklung der Sammelquote von 2014 bis 2023 ab. Im Jahr 2023 sank die Sammelquote im Vergleich zum Vorjahr leicht von 50,7 % auf 50,4 %.
Gerätebatterien: Sammelquote sank minimal im Berichtsjahr 2023
Quelle: Erfolgskontrollberichte der Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien Diagramm als PDF
 

Gerätebatteriemarkt: Menge der in Verkehr gebrachten nicht wiederaufladbaren Batterien und Akkus sinkt im Jahr 2023 deutlich

Die Gerätebatterien unterteilen sich in die Primär- und die Sekundärbatterien. Als Primärbatterien (nicht wiederaufladbar) bezeichnet man die herkömmlichen Einwegbatterien. Sekundärbatterien (wiederaufladbar) werden in der Regel Akkus genannt und können nach Gebrauch mit einem Ladegerät mit neuer Energie versorgt werden.

Primärbatterien:

  • Der Anteil der im Berichtsjahr 2023 in Verkehr gebrachten Primärbatterien am Gesamtvolumen der Gerätebatterien betrug 64,0 % (siehe Abb. „Gerätebatterien: Anteil der in Verkehr gebrachten Akkus betrug im Jahr 2023 36 Prozent“). Im Vergleich zu den vorangegangenen Berichtsjahren (2014 bis 2022) ist deren Anteil, wie auch im Berichtsjahr 2022, erneut leicht gesunken. Das entspricht dem aktuellen Trend der letzten Jahre, bei dem zu beobachten ist, dass der Anteil der Primärbatterien zugunsten der Akkus schrumpft: Im Jahr 2010 waren noch 76 %, im Jahr 2009 sogar noch 81 % aller Gerätebatterien Primärbatterien (siehe Abb. „Gerätebatterien: Entwicklung der in Verkehr gebrachten Primär- und Sekundärbatterien und der größten Batteriesysteme).
  • Im Jahr 2023 wurden 29.240 t Alkali-Mangan (AlMn)-Batterien in Verkehr gebracht. Gegenüber 2022 ist das ein Rückgang um 6.504 t. Der Anteil am Gesamtmarkt der Gerätebatterien beträgt 53,0 %. Im Jahr 2009 betrug er noch 71 %.
  • Zink-Kohle (ZnC)-Batterien wurden im Jahr 2023 rund 3.500 t in Verkehr gebracht. Das entsprach in etwa 6,3 % aller Gerätebatterien.
  • Die Masse der in Verkehr gebrachten Lithium-Primärbatterien (Li) stieg 2023 gegenüber dem Vorjahr stark an. Im Jahr 2023 sind es 2.185 t, im Jahr zuvor waren es noch 1.757 t.

Sekundärbatterien:

Im Jahr 2023 wurden 36,0 % der Gerätebatterien als Akkus in Verkehr gebracht. Einhergehend mit der Gesamtmarktentwicklung verringerte sich allerdings auch im Bereich der Sekundärbatterien die Inverkehrbringungsmenge. Im Jahr 2023 verzeichnete die Menge einen Rückgang um 1.981 t auf insgesamt 19.359 t.

Bei einer Betrachtung über einen längeren Zeitraum von 2010-2023 zeigt sich: Die Masse der Akkus erhöhte sich in diesem Zeitraum um über 70 %. (siehe Abb. „Gerätebatterien: Entwicklung der in Verkehr gebrachten Primär- und Sekundärbatterien und der größten Batteriesysteme"). Unter ökologischen Aspekten ist eine weitere Steigerung des Akku-Anteils wünschenswert. Akkus können mehrfach wiederaufgeladen werden und verbessern so ihre Umwelt- und Energiebilanz. Ersetzt man beispielsweise Primärbatterien der Baugröße AA durch NiMH-Akkus gleicher Baugröße, lässt sich etwa ein halbes Kilogramm klimarelevantes Kohlendioxid pro Servicestunde der Batterie sparen (climatop 2009). Die Klimabelastung pro Servicestunde lässt sich weiter senken, wenn der Akku jeweils langsam aufgeladen und das Ladegerät nach Gebrauch vom Stromnetz getrennt wird.

  • Die Masse der in Verkehr gebrachten Lithium-Ionen-Akkus (Li-Ion) sank 2023 – nach kontinuierlichen Zuwächsen seit 2010 – um rund 6,8 %. Im Jahr 2023 waren es 15.623 t, die in Verkehr gebracht wurden, gegenüber dem Vorjahr ist das ein Rückgang um 1.140 t. Im langfristigen Vergleich der Batteriesysteme zählen die Zuwachsraten der Li-Ion-Akkus zu den höchsten.
  • Im Jahr 2023 wurden 1.551 t Nickel-Metallhydrid-Akkus (NiMH) in Verkehr gebracht. Die Masse ist gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken.
  • Die in Verkehr gebrachte Masse der Nickel-Cadmium-Akkus (NiCd) betrug im Jahr 2023 164 t. Gegenüber dem Jahr 2022 ist das ein Zuwachs um ca. 20,6 % bzw. 28 t. Generell ist über den Zeitraum 2010 -2023 ein Rückgang der NiCd-Akkus zu betrachten. Die überwiegenden Gründe für diese erfreuliche Entwicklung sind die im Batteriegesetz seit 2009 verankerten Grenzwerte für gesundheitsgefährdende Schwermetalle (Cadmiumverbot) sowie ein verändertes Verbraucherverhalten.
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