Indikator: Recycling von Siedlungsabfällen

Ein Diagramm zeigt die Anteile der behandelten und stofflich verwerteten Siedlungsabfälle am gesamten Siedlungsabfallaufkommen von 2002 bis 2021. In dieser Zeit stieg der Anteil der verwerteten Siedlungsabfälle von 56,1 auf 67,8 Prozent.zum Vergrößern anklicken
Anteil der behandelten und stofflich verwerteten Siedlungsabfälle...
Quelle: Statistisches Bundesamt Diagramm als PDF

Inhaltsverzeichnis

 

Die wichtigsten Fakten

  • Die Recyclingquote der Siedlungsabfälle stieg von 56 % im Jahr 2002 auf 67,7 % im Jahr 2022.
  • Damit wurde das von der Bundesregierung gesetzte Ziel erreicht, die Recyclingquote bei den Siedlungsabfällen bis 2020 auf 65 % zu steigern.
  • Bei einzelnen Untergruppen der Siedlungsabfälle besteht hingegen noch Handlungsbedarf.
 

Welche Bedeutung hat der Indikator?

Siedlungsabfälle decken eine breite Palette unterschiedlicher Abfallarten ab, etwa Hausmüll, getrennt gesammelte Papier-, Glas-, Kunststoff-, Biomüll-Abfälle oder Elektroaltgeräte. Sie machen zwar nur rund 14,2 % des gesamten jährlichen Abfallaufkommens (netto) aus. Sie sind jedoch im Vergleich zu den übrigen Abfallarten sehr heterogen und ressourcenrelevant. Damit stehen sie repräsentativ für die Herausforderungen der gesamten Abfallwirtschaft.

Wertstoffe werden verstärkt getrennt erfasst und überwiegend stofflich verwertet, also recycelt. Dies gilt insbesondere für Altpapier, Altglas, Verpackungen und Bioabfall. Das schont Rohstoffe, vermindert den Einsatz von ⁠Primärenergie⁠ und spart somit auch Kohlendioxid-Emissionen. Früher war es üblich, Siedlungsabfälle ohne weitere Behandlung zu deponieren. Dies ist seit 2005 nicht mehr erlaubt. Als Resultat sind die Methan-Emissionen aus Mülldeponien deutlich zurückgegangen.

 

Wie ist die Entwicklung zu bewerten?

Die Verwertung von Siedlungsabfällen ist in Deutschland seit Langem relativ hoch. 2002 lag der Anteil der stofflichen Verwertung bei 56 %. Bereits seit 2005 werden in Deutschland mehr als 60 % der Siedlungsabfälle recycelt.

Die EU-Abfallrahmenrichtlinie (EU-RL 2008/98/EG) EU setzte bislang das folgende Recyclingziel: Jedes Land muss bis zum Jahr 2020 für bestimmte Materialien insgesamt eine Recyclingquote von 50 % erreichen. Die Bundesregierung verschärfte diese Vorgabe im Kreislaufwirtschaftsgesetz: 65 % aller Siedlungsabfälle sollen recycelt werden.

Die novellierte Abfallrahmenrichtlinie (EU-RL 2018/851/EG) legt unter Berücksichtigung einer neuen, outputbasierten Berechnungsmethode folgende Anforderungen an die stoffliche Verwertung von Siedlungsabfällen (einschließlich Vorbereitung zur Wiederverwendung) fest: 55 % bis 2025; 60 % bis 2030 und 65 % bis 2035. Zurzeit werden die europäischen Anforderungen in nationales Recht überführt.

Seit 2002 ist ein klarer Anstieg der Recyclingquoten erkennbar. Die Recyclingquote bei Siedlungsabfällen lag 2012 erstmalig über 65 % und hat nach einem Rückgang 2013 diesen Wert seit 2014 erneut überschritten. Die Anstrengungen zur Ausdehnung der stofflichen Verwertung von Siedlungsabfällen werden kontinuierlich weitergeführt, um diese Quote weiter zu erhöhen.

 

Wie wird der Indikator berechnet?

Die Recyclingquote der Abfälle wurde bis zum Berichtsjahr 2020 jährlich in der Abfallbilanz des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht (Statistisches Bundesamt 2022). Ab Berichtsjahr 2020 wurde das bisherige Format der Abfallbilanz durch den Statistischen Bericht - Abfallbilanz abgelöst (Statistisches Bundesamt 2024). Die Abfallstatistik basiert auf einer Reihe unterschiedlicher Erhebungen, die zur Abfallbilanz zusammengefasst werden. Weitere Angaben zu den abfallstatistischen Erhebungen sind in den jeweiligen Qualitätsberichten zu finden. 2002 gab es durch die Umstellung auf das europäische Abfallverzeichnis größere Verschiebungen zwischen den Kategorien. Deshalb wird der ⁠Indikator⁠ erst ab 2002 dargestellt.

Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel "Verwertungsquoten der wichtigsten Abfallarten".

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