Die Europäische Union führte mit der Wasserrahmenrichtlinie eine umfassende Bewertung des ökologischen Zustandes der Flüsse und Bäche ein. Im Jahr 2021 wurden nur 8 Prozent der deutschen Flüsse und Bäche in einen „guten“ oder „sehr guten“ ökologischen Zustand beziehungsweise ein „gutes“ ökologisches Potenzial eingestuft.
Die Europäische Union (EU) verfolgt mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) (2000/60/EG) aus dem Jahr 2000 ein ganzheitliches Schutz- und Nutzungskonzept für die europäischen Gewässer. Die Bundesländer erstellen Bewirtschaftungspläne, in denen Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität festgelegt werden. Ziel ist die Herstellung des guten oder sehr guten ökologischen Zustands natürlicher Fließgewässer. Etwa die Hälfte der Flüsse und Bäche wurden in Deutschland als „erheblich verändert“ oder „künstlich“ ausgewiesen. Für diese Gewässer gilt, im Gegensatz zu den natürlichen Gewässern, nicht der gute ökologische Zustand als Ziel, sondern das gute ökologische Potenzial. Die Ziele sollten alle Fließgewässer möglichst im Jahr 2021 erreichen. Da das Ziel verfehlt wurde, gilt es den nächsten Bewirtschaftungszyklus zu nutzen, um bis spätestens 2027 die anspruchsvollen Ziele der EG-WRRL zu erreichen.
Wasserkörper sind von den Behörden festgelegte Abschnitte von Flüssen und Bächen. Ein Fluss- oder Bachwasserkörper hat ein Einzugsgebiet, das mindestens zehn Quadratkilometer groß ist. Er entspricht einem bestimmten Gewässertyp mit einer bestimmten naturgemäßen Lebensgemeinschaft und weist einen bestimmten ökologischen Zustand auf. Beispiele für unterschiedliche Gewässertypen sind kiesgeprägte Ströme und grobmaterialreiche, kalkarme Bäche im Mittelgebirge oder sandgeprägte Bäche und Ströme im Tiefland. In Deutschland haben die Bundesländer fast 9.000 Wasserkörper ausgewiesen. Sie haben zusammen eine Gesamtfließlänge von über 130.000 Kilometern (km) (siehe Karte „Ökologischer Zustand / Ökologisches Potenzial“).
In den 3. Bewirtschaftungsplänen von 2021 werden etwa 8 % der deutschen Fließgewässer-Wasserkörper in einen „guten“ oder „sehr guten“ ökologischen Zustand beziehungsweise ein gutes ökologisches Potenzial eingestuft (siehe Abb. „Anteil der Wasserkörper in Fließgewässern in mindestens gutem Zustand oder mit mindestens gutem Potenzial“). Die häufigsten Ursachen, dass ein „guter ökologischer Zustand“ nicht erreicht wird, sind:
die zu hohen, meist aus der Landwirtschaft stammenden Belastungen durch Nährstoffe, Feinsedimenteinträge und Pflanzenschutzmittel sowie
hydromorphologische Degradation der Gewässer durch Verbauung und Begradigung sowie die durch Wehre unterbrochene Durchgängigkeit der Fließgewässer.
Der ökologische Zustand ergibt sich aus dem Vergleich der im Wasser lebenden Organismen mit dem Bestand, der natürlicherweise dort vorhanden sein sollte. Die Lebensgemeinschaft eines Gewässers spiegelt alle Einflussfaktoren und Störgrößen wider. Gewässerbiologen nutzen dazu vier Gruppen von Lebewesen: am Gewässerboden lebende wirbellose Tiere (Makrozoobenthos), Wasserpflanzen (Makrophyten) und am Gewässerboden anhaftende Algen (Phytobenthos), schwebende Algen (Phytoplankton) sowie Fische. Für diese Gruppen, welche die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) als biologische Qualitätskomponenten bezeichnet, werden die Artenzusammensetzung und die Häufigkeiten der einzelnen Arten bestimmt. Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht der offiziellen Bewertungsverfahren der WRRL für Fließgewässer.
Je größer die Abweichung der Lebensgemeinschaft vom natürlichen Zustand desto schlechter die Einstufung in die fünf Zustandsklassen. Die beste Klasse mit der geringsten Abweichung ist „sehr gut“. Es folgen „gut“, „mäßig“, „unbefriedigend“ und „schlecht“. Es gilt das „Worst-Case-Prinzip“:
Die biologische Qualitätskomponente mit der schlechtesten Bewertung bestimmt den Gesamtzustand eines Wasserkörpers.
Wird die nationale Umweltqualitätsnorm (UQN) eines flussgebietsrelevanten Schadstoffes überschritten, kann der ökologische Zustand bestenfalls als mäßig bewertet werden. Für die Bewertung und zur Indikation der Belastungen werden ergänzend physikalisch-chemische Parameter wie der Nährstoffgehalt, die Temperatur oder der Salzgehalt sowie hydromorphologische, also die Gestalt eines Fließgewässers betreffende Kenngrößen herangezogen.
„Erheblich veränderte“ und „künstliche" Gewässer
In der Gewässerbewertung gibt es Sonderfälle. Das sind:
„künstliche“ Gewässer wie Kanäle, sowie
„erheblich veränderte“ Flüsse und Bäche, deren natürliche Struktur sehr stark durch den Menschen verändert wurde und die auch heute noch intensiv genutzt werden z.B. für die Landentwässerung, die Schifffahrt oder für die Trinkwassergewinnung.
Die Europäische Union (EU) berücksichtigt damit, dass nicht auf jegliche Gewässernutzung verzichtet werden kann und dadurch die natürlicherweise vorkommenden Lebensräume nur zum Teil wieder hergestellt werden können.
Regelmäßiges Monitoring
Die EU-Mitgliedsstaaten erheben den ökologischen Zustand der Gewässer regelmäßig im Rahmen eines Monitorings und dokumentieren diesen in den Bewirtschaftungsplänen. Diese orientieren sich am sechsjährigen Bewirtschaftungszyklus der Wasserrahmenrichtlinie.
Der zweite Bewirtschaftungszyklus begann im Dezember 2015 und endet im Dezember 2021. Innerhalb dieser Zeitspanne wurden jedes Jahr ein Teil der Gewässer bewertet.
Es folgt nun noch ein weiterer Zyklus von sechs Jahren der 2027 endet.
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