Ein kurzes Fact Sheet zum De Facto-Moratorium für Geoengineering unter der Biodiversitätskonvention
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Genehmigung von Forschungsprojekten zu marinem Geo-Engineering
Seit Juli 2019 ist das Umweltbundesamt Genehmigungs- und Überwachungsbehörde für wissenschaftliche Projekte, die beabsichtigte Stoffeinträge in die Meere beinhalten und dem marinen Geo-Engineering zugeschrieben werden. Gesetzliche Grundlage ist das Hohe-See-Einbringungsgesetz (§ 8 Abs. 3 HSEG). weiterlesen
Geoengineering-Governance
![Erdkugel mit Atmosphäre](https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/styles/800w550h/public/medien/378/bilder/halbe_erdkugel_atmosphaere_kobes_fotolia_41912841_m.jpg?itok=KZHmEMw_&c=f2c63a6534b9114242c24809426f68c2)
Seit einigen Jahren gibt es verschiedene Ideen, durch Eingriffe ins Klimasystem der Erderwärmung entgegenzuwirken. Diesen so genannten Geoengineering-Maßnahmen ist gemein: Sie bergen Risiken für Mensch und Umwelt, die sich weltweit auswirken könnten. Deshalb sollten sie auch weltweit reguliert werden. weiterlesen