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Rechtliche Grundlagen der grenzüberschreitenden Abfallverbringung
Das Recht der grenzüberschreitenden Abfallverbringung baut auf dem Basler Übereinkommen auf. Es wird in der Europäischen Union mit einer unmittelbar in den Mitgliedsstaaten geltenden Verordnung umgesetzt. Dabei wurde der OECD Ratsbeschluss berücksichtigt. weiterlesen
Anlaufstelle Basler Übereinkommen
Die Anlaufstelle Basler Übereinkommen im UBA wurde auf Grundlage des Abfallverbringungsgesetzes eingerichtet. Sie hat insbesondere die Aufgabe, über die Abfallverbringung durch Deutschland zu entscheiden (Erteilung von Transitgenehmigungen), sowie Informationsanfragen zu beantworten und Behörden und die Wirtschaft zu beraten. weiterlesen
Notifizierungsverfahren
Die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen, die nicht auf der "Grünen Liste" aufgeführt ist, unterliegt dem Notifizierungsverfahren. Dies gilt ebenfalls für Abfälle, die genehmigungspflichtig sind. weiterlesen