Rechtliche Grundlagen der grenzüberschreitenden Abfallverbringung

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Umweltrecht bildet die Grundlage für eine saubere Umwelt
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Das Recht der grenzüberschreitenden Abfallverbringung baut auf dem Basler Übereinkommen auf. Es wird in der Europäischen Union mit einer unmittelbar in den Mitgliedsstaaten geltenden Verordnung umgesetzt. Dabei wurde der OECD Ratsbeschluss berücksichtigt.

Rechtliche Grundlagen in Europa

In Deutschland sowie in allen anderen EU-Staaten wird die grenzüberschreitende Abfallverbringung durch die Verordnung 1013/2006/EG über die Verbringung von Abfällen (VVA) geregelt. Sie bauen auf dem Basler Übereinkommen vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung sowie dem Beschluss des OECD-Rates über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von zur Verwertung bestimmten Abfällen auf und setzt diese unmittelbar in geltendes Gemeinschaftsrecht um.


Je nach vorgesehenem Entsorgungsverfahren, dem Bestimmungsstaat und der Einstufung des Abfalls unterliegt eine grenzüberschreitende Abfallverbringung gemäß VVA entweder Informationspflichten oder dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung. Es gilt die Abfalldefinition der Abfallrahmenrichtlinie. Die EU-Kommission hat zu Auslegungsfragen zu Abfall und Nebenprodukten eine Mitteilung herausgegeben.

Bezüglich Detailinformationen und Ausnahmeregelungen ist der Text der VVA heranzuziehen. Etwas ausführlicher ist das Regelungssystem in dem Dokument "Dr. Joachim Wuttke: Grenzüberschreitende Abfallverbringung" erläutert. Die folgende Tabelle gibt insofern nur einen groben Überblick.

Vereinfachte Darstellung zur Zuslässigkeit grenzüberschreitender Abfallverbringungen gemäß VVA
Tabelle Vereinfachte Darstellung zur Zulässigkeit grenzüberschreitender Abfallverbringungen gem. VVA
Quelle: Umweltbundesamt

Rechtliche Grundlagen in Deutschland

Mit dem Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) werden ergänzende Regelungen zur VVA getroffen, zum Beispiel zur Behördenzuständigkeit. Die Gebühren für die Durchfuhr von Abfällen durch das Bundesgebiet wurden mit der Abfallverbringungsgebührenverordnung festgelegt. Die Gebühren für Ein- und Ausfuhr sind in den entsprechenden Regelungen der Bundesländer festgelegt. Es finden regelmäßig auf Einladung der Kommission Treffen aller Anlaufstellen in der EU zu VVA Fragen statt. Als ein Ergebnis dieser Treffen werden u. a. sogenannte Anlaufstellen-Leitlinien verabschiedet.
 
Um die illegale Abfallverbringung zu bekämpfen, ist eine enge Zusammenarbeit der zuständigen Abfallbehörden mit anderen Behörden wie dem Zoll oder dem Bundesamt für Güterverkehr notwendig.

Leitlinien

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 Kontrolle  Grenzüberschreitende Abfallverbringung  Gefährliche Abfälle  Abfallverbringungsgesetz  Baseler Übereinkommen