Das Umweltbundesamt stellt hier eine Zusammenfassung des nationalen Luftreinhalteprogrammes der Bundesrepublik Deutschland, das am 22.05.2019 an die Europäische Kommission berichtet worden ist, zur Verfügung. Nach Artikel 6 der Richtlinie (EU) 2016/2284 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe ist jeder EU-Mitgliedstaat dazu verpflichtet ein nationales Luftreinhalteprogramm zu erstellen und zu berichten.