Zusammenfassung des nationalen Luftreinhalteprogramms der Bundesrepublik Deutschland 2019

Das Umweltbundesamt stellt hier eine Zusammenfassung des nationalen Luftreinhalteprogrammes der Bundesrepublik Deutschland, das am 22.05.2019 an die Europäische Kommission berichtet worden ist, zur Verfügung. Nach Artikel 6 der Richtlinie (EU) 2016/2284 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe ist jeder EU-Mitgliedstaat dazu verpflichtet ein nationales Luftreinhalteprogramm zu erstellen und zu berichten.