RO-R-1: Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft

Das Bild zeigt einer Wiese mit verschiedenfarbigen Blumen und kleinen Gehölzen im Vordergrund. Am Horizont ist Wald zu erkennen. Der Himmel ist in Teilen bewölkt.zum Vergrößern anklicken
Raumordnungsgebiete für Natur und Landschaft können Rückzugsräume für Pflanzen und Tiere sichern.
Quelle: dina / stock.adobe.com

Monitoringbericht 2023 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel

RO-R-1: Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft

Im Jahr 2021 waren in Deutschland rund 115.000 km² – etwa ein Drittel der Landfläche der Bundesrepublik – als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft ausgewiesen. Landes- und Regionalplanung unterstützen dadurch den ⁠Biotopverbund⁠ und helfen so Tier- und Pflanzenarten, ihr jeweiliges Verbreitungsgebiet an die sich ändernden klimatischen Bedingungen anzupassen.

Bei der Abbildung RO-R-1 "Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft" handelt es sich um eine zweiachsige Grafik. Eine Linie stellt die Fläche der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft als indexierte Werte dar. Das Jahr 2009 ist auf 100 gesetzt. Insgesamt zeigt die Zeitreihe die Jahre 2009 bis 2021. Sie hat einen signifikant fallenden Trend.
RO-R-1: Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft

Bei der Abbildung RO-R-1 "Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft" handelt es sich um eine zweiachsige Grafik. Eine Linie stellt die Fläche der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft als indexierte Werte dar. Das Jahr 2009 ist auf 100 gesetzt. Insgesamt zeigt die Zeitreihe die Jahre 2009 bis 2021. Sie hat einen signifikant fallenden Trend. Zusätzlich sind in einer Stapelsäule die Flächen der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft in Quadratkilometern in drei Kategorien abgebildet: Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft ohne Überschneidung (mit signifikant fallendem Trend), Vorranggebiete Natur und Landschaft ohne Überschneidung (mit signifikant steigendem Trend) sowie Überschneidungen von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten (mit Trendumkehr von fallend zu steigend). Flächenmäßig dominieren die Vorbehaltsgebiete deutlich.

Quelle: BBSR (ROPLAMO – Raumordnungsplan-Monitor)

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft – Beitrag zur Biotopvernetzung

Der ⁠Klimawandel⁠ wird die Lebensraumbedingungen für Tier- und Pflanzenarten auf großer Fläche verändern. Höhere Temperaturen und ein sich änderndes Niederschlagsgeschehen sowie Extremereignisse wirken sich auf verschiedene Bestandteile von Ökosystemen aus und beeinflussen zum Beispiel den Nährstoffhaushalt, die Lebensraumstrukturen oder das verfügbare Nahrungsangebot. Letztlich bedeutet das: Die Grenzen von Lebensräumen von Tier- und Pflanzenarten verschieben sich.
Unter diesen Umständen ist für ⁠Fauna⁠ und ⁠Flora⁠, insbesondere für spezialisierte Arten mit spezifischen Standort- und Habitatansprüchen, ein funktionierender ⁠Biotopverbund⁠ überlebensnotwendig. In einem zusammenhängenden Netz ökologisch bedeutsamer Freiräume ist es den Arten möglich, sich neue, klimatisch geeignetere Lebensräume mit einer ausreichenden Größe und Ausstattung zu erschließen. Nur so ist auch der für den Fortbestand der Arten notwendige Austausch zwischen verschiedenen Populationen und Vorkommen gewährleistet.

Mit der Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Natur und Landschaft kann die ⁠Raumordnung⁠ einen Beitrag dazu leisten, dass ein planerisch gesichertes ökologisches Verbundsystem entstehen kann. Sie kann dadurch Flächen sichern oder mit Nutzungsbeschränkungen belegen und sie damit gegenüber konkurrierenden Flächennutzungsansprüchen schützen. Im Jahr 2021 war das auf etwas mehr als einem Drittel der Fläche der Bundesrepublik Deutschland der Fall: Insgesamt waren in diesem Jahr rund 115.000 km² als Vorrang- und / oder Vorbehaltsgebiet ausgewiesen. Es ist zu berücksichtigen, dass in der Auswertung verschiedene, teils heterogene Ausweisungen in den Ländern zusammengefasst sind. Hierzu zählen etwa Raumordnungsgebiete für den Schutz der Natur, den Schutz der Landschaft und die landschaftsorientierte Erholung sowie Gebiete für den Aufbau eines ökologischen Verbundsystems. Aus diesem Grund überlagern sich Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft stellenweise, zum Beispiel wenn Flächen sowohl Vorranggebiet für den Arten- und Biotopschutz als auch Vorbehaltsgebiet für den besonderen Schutz des Landschaftsbilds sind. In der Zeitreihe werden diese Teilflächen nur einmal berücksichtigt.
Die ausgewiesenen Flächen nahmen, zwischenzeitlichen Anstiegen zum Trotz, zwischen 2009 und 2021 um rund 7.000 km² ab. Dieser Rückgang ging zu Lasten der Vorbehaltsgebiete und rührte zuletzt im Wesentlichen daher, dass Ausweisungen von Vorbehaltsgebieten im Zuge von Überarbeitungen zurückgenommen wurden. Die Neuausweisungen von Vorranggebieten, die überwiegend in anderen Planungsregionen stattfanden, konnte diesen Rückgang in Summe nur teilweise kompensieren. Nach wie vor machen über 90 % der bundesweit 114 Planungsregionen von der Möglichkeit Gebrauch, Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft auszuweisen. Viele Regionen nutzen diese Kategorien großflächig und zeigen dadurch, dass sie dem Schutz von Natur- und Landschaft und damit der Schaffung und Erhaltung eines ökologischen Verbundsystems einen hohen Stellenwert einräumen.

Ob das ökologische Verbundsystem seine Aufgaben erfüllt und die Landschaft für Tier- und Pflanzenarten tatsächlich durchlässig ist, lässt sich allein anhand dieser Zahlen nicht beurteilen. Eine solche Bewertung müsste vor allem ins Kalkül ziehen, wie die ausgewiesenen Gebiete räumlich verteilt und tatsächlich miteinander vernetzt sind und welche ökologische Qualität sie aufweisen. Zudem sind die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete nicht die einzigen Flächen, die den ökologischen Verbund sicherstellen sollen. Die Entwicklung und Sicherung des Biotopverbunds ist zunächst eine wesentliche Aufgabe des Naturschutzes, der unter anderem mit diesem Zweck Schutzgebiete auf naturschutzrechtlicher Grundlage ausweist und deren Management plant und umsetzt (siehe ⁠IndikatorBD-R-3). Diese Flächen sind auch Teil des Biotopverbunds, werden in dieser Auswertung aber nur berücksichtigt, sofern sie durch die Raumordnung gleichzeitig als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet ausgewiesen sind. Raumordnerische Instrumente wie Regionale Grünzüge oder Grünzäsuren, die grundsätzlich ebenfalls einem ökologischen Verbund zugutekommen können, fließen in die Berechnung des Indikators nicht ein. Grund ist, dass diesen Flächen auch Aufgaben etwa der Erholungsnutzung zugewiesen sein können, die den Zielen des Biotopverbunds zuwiderlaufen.
Neben den positiven Wirkungen bieten die ökologischen Verbundsysteme grundsätzlich auch das Potenzial für weniger erfreuliche Entwicklungen. Beispielsweise wird damit gerechnet, dass sich in Folge der Klimaveränderungen unerwünschte oder vom Menschen eingebrachte Arten weiter ausbreiten. Unter den Bedingungen des Klimawandels wird es daher umso mehr auf ein gutes Management der Verbundsysteme ankommen, um den Zielen des Naturschutzes zuwiderlaufende Entwicklungen zu vermeiden oder deren Auswirkungen zu minimieren.