Ab dem 15. August 2018 fallen alle elektrischen und elektronischen Geräte unter das ElektroG, außer sie sind explizit ausgeschlossen. Das können zum Beispiel der Badezimmerschrank mit fest verbauter Beleuchtung oder die blinkenden Turnschuhe sein. Was Verbraucherinnen und Verbraucher wissen sollten, erklärt UBA-Expertin Isabel Wagner. weiterlesen
