Bei der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung spielt die Beteiligung der Öffentlichkeit eine wichtige Rolle. Die Bürger*innen sollen anhand des UVP-Berichts erkennen können, ob sie durch das geplante Vorhaben selbst betroffen sind. Darüber hinaus können die Bürger*innen ihr Wissen und ihre Bedenken in das Verfahren einbringen und so zu einer besseren Entscheidung der Behörde beitragen.