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Welche Lampenarten sind von der Verordnung betroffen?

Die Verordnung betrifft alle Lampenarten, die die Privathaushalte üblicherweise einsetzen, das heißt im wesentlichen folgende Lampenarten: herkömmliche Glühlampen, Halogenglühlampen und KLL mit eingebautem Vorschaltgerät.

Die Verordnung betrifft nicht KLL ohne eingebautes Vorschaltgerät und stabförmige Leuchtstofflampen. Diese werden zwar teilweise auch in Privathaushalten eingesetzt –beispielsweise stabförmige Leuchtstofflampen in Garagen und Werkräumen –, für sie gibt es aber eine andere Verordnung.

Nicht alle einzelnen Lampen der hier als betroffen aufgeführten Lampenarten fallen unter die Regelung. Ob eine einzelne Lampe ausgenommen ist, hängt vor allem von Ihrer Vermarktung und von ihren Eigenschaften ab.

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Schlagworte:
 Licht

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